Der Verband und sein Gründungsmitglied die Sportwetten GmbH Gera sehen sich durch das Urteil in der bisher vertretenen Auffassung bestätigt, dass die Konzession der Sportwetten GmbH Gera wirksam und bestandskräftig ist und somit eine gültige Grundlage für die Veranstaltungstätigkeit der Gesellschaft im Sportwettenbereich ist.