Das OLG München (Urt. v. 29.06.2006 - Az.: 29 U 3298/06) hat nun entschieden, dass das WM-Karten-Gewinnspiel von Oddset doch rechtswidrig ist. In der ersten Instanz hatte das LG München I noch anders entschieden und das Gewinnspiel für rechtmäßig erachtet, vgl. die Kanzlei-Infos v. 05.07.2006.
Inhaltlich enthält die Entscheidung nichts Neues, da es sich um ein sog. Anerkenntnis-Urteil handelt und somit keine Entscheidungsgründe vorliegen.