WestSpiel Casinos vom Innenministerium zur Aufhebung von „Rechtsanwaltssperren“ verpflichtet

Von Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi

Götz Schrage fragt heute in seinem Artikel „Hohensyburg – redaktioneller Wissensstand 6. März 2009“, ob man eine Spielbank verklagen darf und mit welchen Konsequenzen dann gerechnet werden müsse?

Bei der Beantwortung dieser Frage kann der Verfasser behilflich sein.

Er und mit Ihm weitere anwaltliche Kollegen gingen ihrer Funktion als „Organe der Rechtspflege“ nach, als Sie für eine niederländische Mandantin gegen die Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG ein Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Duisburg führten. Die Süddeutsche Zeitung berichtet davon.

Obwohl WestSpiel sich – nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung – landgerichtlicher „Schützenhilfe“ sicher sein konnte, war nach der mündlichen Verhandlung keineswegs Schluss:

Als der Verfasser um die Weihnachtszeit das Casino Hohensyburg aufsuchte, teilte man ihm vielmehr mit, dass er für die Teilnahme am Casinospiel der Westspiel-Gruppe gesperrt sei. Ebenso erging es den ihn begleitenden Kollegen. Warum die Sperre ausgesprochen worden war, blieb jedoch vorerst unklar.

Die Antwort folgte auf dem Fuße, nachdem der Verfasser die WestSpiel Casinos und auch das Innenministerium NRW zu einer Stellungnahme aufgefordert hat. In einem Schreiben der WestSpiel heißt es: „Die Tatsache, die zu dieser Sperre geführt hat, ist der Rechtsstreit, den Sie gegen die Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG sowie gegen die Casino Duisburg GmbH & Co. KG. geführt haben.“

Eigentlich dachte ich, die Zeiten in denen Anwälte, die sich für die Interessenvertretung bestimmter Gruppen entschieden haben, von der Prozessvertretung ausgeschlossen werden, seien lange vorbei. WestSpiel, ein ausschließlich oder aber zumindest weit überwiegend staatlich beherrschtes und damit grundrechtsgebundenes Unternehmen, belehrte mich eines Besseren.

Das eingeschaltete Innenministerium reagierte zunächst zurückhaltend, forderte WestSpiel dann aber doch auf, die gegen den Unterzeichner verhangene Sperre unverzüglich aufzuheben. Dies ist mittlerweile unter dem 13.02.2009 erfolgt.

Die Reaktion der WestSpiel-Gruppe zeigt eine neue Eskalationsstufe im Kampf gegen den GlüStV. Es bleibt zu hoffen, dass diese Reaktion des Monopolbetriebes eine einmalige Ausnahme bleibt.

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