VG Wiesbaden verurteilt das Land Hessen zur Erteilung einer Sportwetten-Konzession an Tipwin.

Das VG Wiesbaden hat am 31.10.2016 der Klage des Wettanbieters Tipwin gegen das Land Hessen auf Erteilung einer Wettveranstaltungskonzession stattgegeben. Das Gericht urteilte weiter aus, dass die Erlaubnis auf sieben Jahre ab Erteilung zu befristen sei.

Das Gericht führt aus, Tipwin habe alle gesetzlichen Mindestvoraussetzungen nach dem GlüStV erfüllt und an der Zuverlässigkeit bestünden keine Zweifel, denn es sei nichts Gegenteiliges vorgetragen worden. Die Beschränkung der Zahl der Konzessionen sei verfassungs- und europarechtswidrig, so dass die Behörde zu verpflichten gewesen ist.

Ivica Batinic begrüßt die Entscheidung: „Die Entscheidung passe zu dem politischen Willen aus dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 26.-28.10.2016. Endlich ist eine rechtliche Grundlage geschaffen, der Tipwin eine Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland zu erteilen. Nun sind die Länder und das Glücksspielkollegium in der Pflicht, diese Möglichkeit zu nutzen, um einem Rechtsfrieden in der Sportwettbranche näher zu kommen. Wir werden den politischen und behördlichen Dialog weiterhin fördern wollen.“

Nun bleibt abzuwarten, ob gegen dieses Urteil Antrag aufs Zulassung der Berufung gestellt wird.

Dr. Damir Böhm
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