Gauselmann zu Parteispenden: Wir haben nichts zu verbergen!

Laut Behauptung des ARD-Magazins „Exclusiv“ soll die Gauselmann Gruppe angeblich verdeckte Parteispenden zugunsten der FDP über einen Berater veranlasst haben. Die Gauselmann Gruppe legt alle Hintergründe offen und belegt die Unhaltbarkeit der Behauptungen.

Fakten: Minderheitsbeteiligungen der Gauselmann Gruppe
In den Jahren 2004 bzw. 2007 erwarb ein Tochterunternehmen der Gauselmann Gruppe 29% der Anteile der ProLogo GmbH von der Liberal Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH, die zum Unternehmensbereich der FDP gehört. Der Kaufpreis für die Anteile betrug 652.500 Euro. Die ProLogo GmbH hat seitdem durchschnittlich jährlich 2,67% an die Gesellschafter ausgeschüttet.

Im Jahre 2007 erwarb ein weiteres Tochterunternehmen der Gauselmann Gruppe Anteile an der altmann-druck GmbH, ebenfalls zum Unternehmensbereich der FDP gehörig. Für den Anteilskauf wurden 700.000 Euro investiert, 600.000 Euro wurden für eine Kapitalerhöhung der altmann-druck GmbH aufgewendet. Seitdem hält die Gauselmann Gruppe insgesamt 40% der Anteile. Nach Unterlagen der Wirtschaftsprüfer betrug das Ergebnis – EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) in der Zeit zwischen den Jahren 2007 und 2011 zwischen 261.000 und 424.000 Euro. Ausschüttungen haben nicht stattgefunden, um das Unternehmen für die Zukunft noch weiter zu stärken.

Das Investment in die altmann-druck GmbH ist mehrfach besichert. So wurde z.B. eine Eigentümergrundschuld in Höhe von 500.000 Euro an die Gauselmann Gruppe abgetreten. Sowohl für das zum Preis von 700.000 Euro erworbene Anteilspaket wie auch für die Anteile, die im Wege der Kapitalerhöhung zum Preis von 600.000 Euro erworben wurden, hat die Gauselmann Gruppe die einseitig von ihr auszuübende Option, die Anteile an den Unternehmensbereich der FDP zurück zu verkaufen (Put-Option).

Richtig gestellt: Keine 2,5 Millionen Euro geflossen
Das in den Medien kursierende Gerücht, es seien insgesamt 2,5 Millionen Euro geflossen, ist falsch. Dabei geht es um den Urkundswert von vier notariellen Urkunden, zwei Urkunden, die den Anteilskauf betreffen (700.000 Euro u. 600.000 Euro = 1,3 Mio. Euro) und ebenfalls zwei Urkunden, deren Gegenstand die Rückverkaufsoptionen im Wert von insgesamt 1,2 Millionen Euro zugrunde gelegt (1,3 Mio. + 1,2 Mio. = 2,5 Mio. Euro). Tatsächlich geflossen sind nur die Kaufpreise für den Anteilserwerb.

Ziel: Wirtschaftlich sinnvolle Investitionen
Der Hinweis auf die Möglichkeit, Anteile an den zum Unternehmensbereich der FDP gehörenden Gesellschaften zu übernehmen, kam Dr. Herrmann Otto Solms, dem der Unternehmer Gauselmann aus einer früheren Geschäftsbeziehung bekannt war. „Dr. Solms war in den 70er Jahren als Produzent von Bildschirmgeräten in der Automatenbranche tätig und zudem einer meiner wichtigsten Lieferanten von elektronischen Bildschirmspielen. Seitdem kennen wir uns“, stellt Paul Gauselmann fest. Der Kontakt zwischen ihnen sei nicht abgebrochen, als Dr. Solms sich entschied, Politik zu seinem Beruf zu machen. „Er empfahl mir die Beteiligungen, weil er sich durch unsere finanzielle Beteiligung und vor allen Dingen durch unsere unternehmerische Expertise eine positive Entwicklung der beiden Unternehmen versprach und sich damit für beide Seiten sinnvolle wirtschaftliche Perspektiven ergaben“, erläutert Gauselmann weiter. Auf der Basis der Unternehmensanalyse durch interne und externe Experten sei auch er, so Gauselmann, zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei den Anteilserwerben um wirtschaftlich sinnvolle Investitionen handele. Trotz der Vertrauensbasis zwischen Solms und Gauselmann seien die Investitionen nicht nur genauestens geprüft, sondern vor allen Dingen auch mit Sicherheiten ausgestattet worden. Hier legt die Gauselmann Gruppe traditionell strenge Maßstäbe an.

Treuhänder: Vorwurf der Verschleierungsabsicht unsinnig
Investitionen wie diese, die außerhalb des Kerngeschäfts liegen, werden in der Gauselmann Gruppe durch Treuhänder betreut. In diesem Falle durch den langjährigen Steuerberater Schlottmann, welcher auch die Funktion des Finanzvorstandes der gemeinnützigen Gauselmann Stiftung der Familie Gauselmann innehat. Ihm kam auch die Aufgabe zu, sich um sämtliche kommerziellen und rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit den von ihm treuhänderisch gehaltenen Unternehmensbeteiligungen eigenständig zu kümmern.

Der Vorwurf, dass durch die Einschaltung eines Treuhänders das Investment der Gauselmann Gruppe habe verschleiert werden sollen, ist falsch. Hätte man, wie unterstellt, tatsächlich etwas verschleiern wollen, dann wäre die Wahl nicht auf einen Treuhänder aus derselben Stadt, mit engen Verbindungen zur Unternehmensgruppe gefallen. Herr Schlottmann, 65 Jahre, hat mit Blick auf die Medienrecherchen, die auch vor seiner Privatsphäre keinen Halt machten, darum gebeten, ihn von seiner Aufgabe zu entbinden. Die Gauselmann Gruppe hat jetzt diesem Wunsch entsprochen und eine andere qualifizierte Vertrauensperson mit der Treuhänderschaft beauftragt.

Verdacht der Begünstigung: Die politische Realität spricht dagegen
Die Unterstellung, dass man mit einer solchen Beteiligung tatsächlich Einfluss auf die Politik hätte, ist vor dem Hintergrund des am 1.7.2012 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrages und der daraus resultierenden Landespielhallengesetze der Länder nur als absurd zu bezeichnen. Der Glücksspielstaatsvertrag ist nur zustande gekommen, weil auch vier Länder mit einer Regierungsbeteiligung der FDP ihm zugestimmt haben. „Wenn dies vor den Gerichten standhält, bedeutet dies im Ergebnis, dass mehr als 50% unserer Branche vernichtet werden“, stellt Gauselmann mit allem Nachdruck klar. Und ergänzend fügt er hinzu: „Wir haben uns in den Jahren 2004 und 2007 und nicht jetzt an den FDP-nahen Unternehmen beteiligt. Die FDP saß damals in Berlin auf der Oppositionsbank.“ Wer trotzdem irgendwelche unlauteren Zusammenhänge konstruieren wolle, halte sich dabei nicht an Fakten. „Ich bin ein Unternehmer, der für sich für sein Unternehmen und für seine Mitarbeiter einsetzt“, so Gauselmann. „Ich leuchte dabei auch alle gesetzlichen Möglichkeiten aus. Aber niemand kann mir vorwerfen, dass ich mich dabei nicht an Recht und Gesetz halte.“

Alle den Vorgang betreffenden Unterlagen stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.