Der Vorschlag des Bundesjustizministeriums zur Aufhebung der Strafvorschriften zum unerlaubten Glücksspiel sorgt für Diskussionen. Kritik kommt unter anderem von Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sicht- und Drogenfragen sowie Vertretern der Suchthilfe.
Auch Glücksspielrechtler Carsten Bringmann von der Kanzlei Noerr hält eine komplette Streichung der §§ 284 ff StGB nicht für den richtigen Weg: „Vor dem Hintergrund des von der Öffentlichkeit wahrgenommenen Schwarzmarktes bekommt die Streichung den Anschein einer Kapitulation vor illegalen Anbietern.“ Er plädiert für eine Novellierung des StGB im Sinne einer Ausweitung auf illegale Glücksspielangebote mit Sitz im Ausland. Bringmanns Überlegungen zur Reform, die zuerst auf glücksspielwesen.de veröffentlicht wurden, finden Sie hier zum Nachlesen oder im Download.
Quelle: WestLotto