Berliner Automatenverband weist Vorwürfe der Spielbank Berlin und von ver.di-Berlin aus der Sitzung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin am 13.01.2010 zurück

Berlin. In einer Anhörung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin am 13.01.2010 zur Novellierung des Spielbankengesetzes sind verschiedene Behauptungen gegenüber dem gewerblichen Unterhaltungsautomatenspiel erhoben worden. Der Tagesspiegel vom 14.01.2010 hat diese entsprechend wiedergegeben. Dazu ist seitens des Verbandes der Automatenkaufleute in Berlin und Ostdeutschland e.V. sowie der gewerblichen Unterhaltungsautomatenwirtschaft, welche bundesweit rund 5.000 Unternehmen mit mehr als 100.000 Arbeitnehmern vertritt und in zwei fachspezifischen Automatenberufen ausbildet, folgendes festzustellen:

In dem Artikel wird u. a. behauptet, gewerbliche Spielstätten unterlägen keiner staatlichen Kontrolle und Gewinnabschöpfung und es würden weder sichere Arbeitsplätze noch feste Arbeitszeiten oder akzeptable Gehälter geboten bzw. bezahlt. Zudem dienten gewerbliche Spielstätten der Geldwäsche. Dies kann und darf so nicht stehen bleiben, da diese Aussagen in keiner Weise zutreffen und die Seriösität gewerblicher Spielstättenbetreiber in Frage stellen.

Jeder Spielstättenbetreiber bedarf einer persönlichen Aufstellerlaubnis. Jede gewerbliche Spielstätte bedarf zudem einer Zulassung durch die Gewerbe- und Bauämter der Berliner Bezirke. An mehreren Stellen der Stadt sind sie planungsrechtlich sogar ausgeschlossen. Gewerbliche Spielstätten unterliegen den strengen gesetzlichen Regelungen und Beschränkungen der Spielverordnung, der Gewerbeordnung und des Jugendschutzgesetzes.

Von „keiner staatlichen Kontrolle“ kann daher keine Rede sein. Im Übrigen ist die Zahl der gewerblichen Spielstätten in Berlin seit dem Jahr 2000 eher rückläufig (in 2000: 377 Standorte, 2006: 271 Standorte, 2008: 229 Standorte, Quelle: Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V., Unna).

Des Weiteren hat der Berliner Senat jüngst die Vergnügungssteuer für gewerbliche Geldspielgeräte auf 11 erhöht (in 2009 rd. 12 Mio €). Zusätzlich ist die Umsatzsteuer von 19 zu entrichten. Daher ist auch der Vorwurf, es fände keine Gewinnabschöpfung statt, aus der Luft gegriffen.

Ebenso unterliegen – wie staatliche Spielbanken – auch gewerbliche Spielstätten dem Nichtraucherschutz. Sofern der Vorwurf erhoben wird, es kümmere sich niemand um die Einhaltung, stehen hier die Berliner Bezirksämter eindeutig in der Pflicht. Verbote werden offenbar nur dort eingehalten, wo sie auch kontrolliert werden.

Der Vorwurf der Geldwäsche ist gerade zu abenteuerlich, denn schließlich verfügen gewerbliche Geld-Gewinn-Spiel-Geräte, welche bauartbedingt durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zugelassen werden (was für Glücksspielautomaten in staatlichen Spielbanken nicht zutrifft), über ein manipulationssicheres Zählwerk, welches auch zur lückenlosen Dokumentation zur Erhebung der Vergnügungs- und Umsatzsteuer dient. Es ist daher bauartbedingt nicht möglich, an gewerblichen Geldspielgeräten „Schwarzgeld zu waschen“.

Interessanterweise wird aber von behördlicher Seite genau der Vorwurf der Geldwäsche gegenüber den Spielbanken erhoben. So heißt es in einer Mitteilung des BKA, dass es unstrittig sei, dass in deutschen Spielbanken vielfach gegen das Geldwäschegesetz und das Kreditwesengesetz verstoßen werde (Stern, 14.08.2009). Auch das Bundesministerium für Finanzen habe Bedenken, ob im Spielbankenbereich eine wirksame Aufsicht über die Einhaltung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz tatsächlich ausgeübt wird (Der Spiegel, 38/2009).

Die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages haben offensichtlich dazu geführt, dass bis dahin vorhandene „Grauzonen“ im Angebot der staatlichen Spielbanken nicht mehr genutzt werden können und die Umsätze wegbrachen: So hätten „ausländische Spieler nicht die vorgeschriebenen Ausweispapiere“ zum Spielen und fehlten „Gastronomen“, welche nach Feierabend nicht mehr kommen, um ihr Geld zu verspielen (Bonner Generalanzeiger, 24.01.2009).

In diesem Zusammenhang, als Ursache für Umsatzeinbrüche im Automatensaal die Eröffnung zweier Spielhallen in der Hasenheide heranzuziehen, welche angeblich 6 (!) Mio. Euro Umsatz binnen eines Jahres abgezogen hätten, erscheint weltfremd.

Träfe diese Begründung zu, müsste sich der Betreiber der staatlichen Spielbanken allen Ernstes fragen lassen, ob Service, Angebot und Standort möglicherweise nicht falsch gewählt sind. Denn auch in diesem Segment der Freizeitwirtschaft herrscht – wenn auch eingeschränkt – wirtschaftlicher Wettbewerb.

Zurückzuweisen ist ebenfalls der von ver.di erhobene Vorwurf, es gäbe weder sichere Arbeitsplätze noch feste Arbeitszeiten oder akzeptable Gehälter in gewerblichen Spielstätten. Das Gegenteil ist der Fall. Nicht zuletzt hat die deutsche Unterhaltungsautomatenwirtschaft, welche mehr als 100.000 Arbeitnehmer beschäftigt, im letzten Jahr mehr als 200 neue Ausbildungsplätze allein in automatenspezifischen Berufen geschaffen. Gäbe es nicht Bedarf nach Fachkräften und festangestellten, qualifiziertem Personal, würde es wohl kaum diese automatenspezifischen Fachberufe geben.

Offensichtlich haben sich die staatlichen Spielbanken Berlins bisher in ihrem Monopol ausgeruht, ohne wirklichen Service für den Kunden zu schaffen. Nunmehr werden sie von der Wirklichkeit eingeholt und müssen sich den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellen. In dieser Situation nach dem Gesetzgeber zu rufen, damit er angeblich „lästige Konkurrenz per Gesetz beseitige“, trifft nicht die Ursachen des Problems.