Zum 1. Januar 2022 ist das Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz – LobbyRG) in Kraft getreten. Das bedeutet das sich bis zum 28. Februar 2022 alle Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, die auf die Willensbildung- oder Entscheidungsprozesse der Mitglieder des Deutschen Bundestages Einfluss nehmen wollen, in dieses Lobbyregister eintragen müssen.
Nachdem sich bereits in den ersten Wochen zahlreiche Probleme und Fragestellungen offenbart haben, veranstaltet der Behörden Spiegel hierzu ein Online-Seminar. Im Seminar bieten Dozenten einen Überblick über den Eintragungsprozess, erläutern Probleme und diskutieren Fragestellungen mit den Teilnehmern.
Das Online-Seminar findet am 10. Februar 2022 von 10:00 bis 13:00 Uhr statt. Weitere Informationen und Registrierungsmöglichkeiten finden Sie hier.