LOTTO-Jackpot kam in die definitive Ausschüttung
Der Jackpot in der ersten Gewinnklasse bei LOTTO 6aus49 konnte in den letzten Wochen auf seinen Maximalwert von 45 Millionen Euro unbehelligt anwachsen. Damit wurde die Voraussetzung zur definitiven Gewinnausschüttung erfüllt: Ohne einen regulären Gewinn in der ersten Gewinnklasse fällt der Jackpot in die nächstniedrigere Gewinnklasse, in der es einen oder mehrere Gewinner gibt. Das war in der Lottoziehung am Mittwoch, dem 19. Januar 2022, der Fall: Bundesweit hatte kein Mitspieler „6 Richtige plus Superzahl“, aber insgesamt sechsmal wurde in der zweiten Gewinnklasse („6 Richtige“) gewonnen. Jeder Mitspieler erhält 7,5 Millionen Euro. Denn auch in Gewinnklasse 2 kann sich ein Jackpot aufbauen und auch hier liegt der Maximalwert bei 45 Millionen Euro. Das bedeutet, dass die darüber hinaus gehende Gewinnsumme von zusätzlichen 13,8 Millionen Euro der nächstniedrigeren Gewinnklasse 3 zugeschlagen wird – und davon profitieren jetzt bundesweit 75 Gewinner mit „5 Richtigen plus Superzahl“.
Vier Super-Fünfer mit 184.107 Euro für Sachsen
Der Landkreis Zwickau startet in diesem Jahr mit gleich zwei Hochgewinnen, denn zwei Mitspieler haben in der Mittwochsziehung „5 Richtige plus Superzahl“ auf ihren Tippscheinen. Beide Gewinner waren in einer Sachsenlotto-Annahmestelle, beide haben am Dienstag ihre Tipps abgegeben: Einer in der Mittagszeit und einer am Abend. Es gibt aber einen wichtigen Unterschied – während der eine Glückspilz seinen Spielschein anonym gespielt hat, hat der andere seine Sachsenlotto-Kundenkarte eingesetzt. Damit kann ihm nun der Gewinn zugeordnet werden und er erhält automatisch eine Gewinnüberweisung von der Sächsischen Lotto-GmbH. Für den anderen Gewinner heißt es nun, seinen Gewinn selber anzumelden. Dafür gibt es in den Sachsenlotto-Annahmestellen die erforderlichen Unterlagen für alle Großgewinne, also für alle Gewinne über 1.000 Euro.
Der dritte Gewinner eines Super-Fünfers kommt aus dem Landkreis Meißen. Er hat seinen Spielschein ebenfalls anonym am Dienstagabend in einer Sachsenlotto-Annahmestelle gespielt. Auch er kann nicht von Sachsenlotto benachrichtigt werden und benötigt für seine Gewinnüberweisung von 184.107 Euro ebenfalls die entsprechenden Unterlagen aus einer Annahmestelle.
Einfacher hat es der vierte Gewinner: Er kommt aus Leipzig, hat seine Sachsenlotto-Kundenkarte eingesetzt und seinen Tippschein noch für drei Ziehungen im Spiel. Auch wenn er die Laufzeit über mehrere Ziehungen gewählt und damit vielleicht eine längere Abwesenheit abgedeckt hat, erfährt er rasch von seinem Gewinn: Zum Service der Kundenkarte gehört die umgehende Gewinnüberweisung und eine Benachrichtigung von Sachsenlotto.
Mitspielen bei Sachsenlotto: Sachsenlotto ist für seine Kunden da: In den Annahmestellen, unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen, online unter sachsenlotto.de und über die Sachsenlotto-App.
Quelle: Sachsenlotto