Lotto informiert: Das Spiel in 2008 und im Frühjahr 2009

Die Krise hat Lotto noch nicht erreicht

WestLotto-Geschäftsführer Dr. Winfried Wortmann:

„Der Januar 2009 hat mit einem 35-Mio. Euro Jackpot und einem 40-prozentigen Zuwachs gezeigt, dass das Produkt LOTTO 6aus49 attraktiv und lebendig geblieben ist – und das, ohne die Spielleidenschaft anzuheizen. Dieser Zuwachs ist ein Umsatzpolster, der die Auswirkungen der Wirtschaftskrise abfedern kann, wenn diese auch den Glücksspielbereich trifft. Bislang hat die Krise aber LOTTO noch nicht erreicht. Offenbar zählt LOTTO zu den kleinen Freuden, die man sich nach wie vor gönnt.“

Zum Jahreseinstieg 2009 bei WestLotto ein Plus von 14 Prozent

Einen positiven Auftakt in das laufende Geschäftsjahr verschaffte WestLotto der dritthöchste Jackpot der LOTTO-Geschichte, der am 31. Januar 2009 beim Stand von rd. 35 Millionen Euro geknackt wurde. Dank dieses Jackpot-Effektes erzielte das Unternehmen nach Abschluss des ersten Quartals über alle Produkte hinweg einen Zuwachs von 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

2008: Schwieriges Jahr – ohne spürbare Jackpots

Das Geschäftsjahr 2008 schließt WestLotto mit einem Spieleinsatz für Lotterien und Sportwetten von rd. 1,5 Mrd. Euro ab. Im Vergleich zu 2007 fällt dieser Umsatz um 12,7%. Eine der Ursachen für den Umsatzrückgang sind die in 2008 ausgebliebenen höheren Jackpots beim Basisprodukt LOTTO 6aus49. Dies wirkte sich besonders deutlich aus, da sich im Vergleichsjahr 2007 ein Rekord-Jackpot von 45 Millionen Euro aufgebaut hatte. So blieb LOTTO 6aus49 in NRW 2008 erstmals seit der Jahrtausendwende unterhalb der Eine- Milliarde-Euro-Umsatz-Marke (-11,9 Prozent).

Neuer Glücksspielstaatsvertrag seit dem 1. Januar 2008

Mit dem seit Januar 2008 gültigen Glücksspielstaatsvertrag haben sich die 16 deutschen Landesparlamente entschieden, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Glücksspiel- und Wettspielsucht nachhaltig zu verhindern. WestLotto agiert unter den Bedingungen dieses Regelwerks, das u.a. eine erhebliche Reduzierung des Werbeaufwandes vorsieht. Hierfür wurden frühzeitig strenge Werberichtlinien geschaffen und ein Sozialkonzept entwickelt.

  • Sperrmöglichkeit zum Spielerschutz bei Sportwetten und KENO
  • Seit dem 01.01.2008 können sich Spieler bei Sportwetten und der Lotterie KENO sperren lassen. Dies wurde durch die Einführung der WestLotto-Basiskarte möglich. Die Basiskarte muss bei Teilnahme an Sportwetten oder KENO vorgelegt werden – bis heute haben 370.000 Sportwetten- und KENO-Spieler eine Basiskarte erhalten. Die Basiskarte wird vor Abschluss des Spielvertrages mit einer bundesweiten Sperrdatei abgeglichen. Hat sich der Spieler hier eintragen lassen, etwa weil er sich als suchtgefährdet einschätzt, kann er nicht an den genannten Spielen teilnehmen.
  • Maßnahmen zum Jugendschutz
  • Über die Bedeutung des Jugendschutzes und die Gefahren des Glücksspiels ist die Vertriebsorganisation intensiv aufgeklärt und geschult worden. Testkäufe durch ausgewiesene Fachdienstleister im Auftrag von WestLotto überprüfen ständig die Einhaltung der Vorgaben. Die Annahmestellen sind angewiesen, durch Ausweiskontrollen sicherzustellen, dass Minderjährige nicht an den Spielangeboten von WestLotto teilnehmen können. Um die Fachkompetenz der Annahmestellen zum Thema Jugendschutz auf hohem Niveau zu halten, sind auch für 2009 weitere Schulungsbausteine geplant.
  • Sonderzahlung an Annahmestellen
  • Eine Sonderzahlung von 1,3 Mio. Euro ging im Juli 2008 von WestLotto an die Lotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen. Zu diesem außergewöhnlichen Schritt entschloss sich das Unternehmen, um das Engagement seiner Annahmestellen bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages und den damit verbundenen hohen Schulungsaufwand zu honorieren.
  • Illegale Angebote bleiben ein Problem
  • Glücksspiel darf in Nordrhein-Westfalen nur auf der Basis gültiger Genehmigungen angeboten werden. Die Bezirksregierungen und Ordnungsämter gehen illegalen Angeboten konsequent nach. Dennoch ist es bislang nicht gelungen, unerlaubtes Glücksspiel wirksam einzudämmen. Zum einen gibt es noch immer Verwaltungsgerichte, die das geltende Recht nicht konsequent anwenden (z. B. VG Berlin), während sich andere Verwaltungsgerichte (z.B. VG Gießen, VG Stuttgart, VG Köln) durch Vorlagen an den EuGH einer Entscheidung entziehen. Zum anderen zeigt sich, dass auch eine Vollstreckung bestehender Urteile äußerst schwierig ist, weil Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vor allem von den aus dem Ausland operierenden Glücksspielanbietern ignoriert werden. Verbote gegen stationäre Wettannahmestellen werden umgangen, indem Neueröffnungen mit Inhaberwechseln zum Teil unter derselben Adresse erfolgen. Gegen diese neuen Betreiber kann der ursprüngliche Ordnungsbescheid nicht vollstreckt werden, sondern muss ein neues Verbotsverfahren eingeleitet werden.
  • Internet-Glücksspiel seit 01.01.2009 verboten
  • Das Spielen im Internet, das bereits im Übergangsjahr 2008 um die gefährlicheren Produkte zu bereinigen war, ist seit dem 01.01.2009 verboten. Der mit WestLotto kooperierende gewerbliche Internet-Vermittler WestNet hat seine Akquisition zu diesem Zeitpunkt beendet. WestLotto hat den WestNet-Kunden angeboten, ihre Daueraufträge konventionell weiter zu führen. So konnten seit dem 1. Januar 2009 zum Beispiel 18.000 neue Abo-Spielaufträge abgeschlossen werden (Spielteilnahme per Dauerauftrag).

WestLotto-Abgaben 2008: 620 Mio. Euro an das Land und seine Destinatäre

WestLotto überwies in 2008 rund 620 Millionen Euro an Steuern und Abgaben aus dem staatlichen Glücksspiel an das Land und seine Destinatäre. Zu den Geförderten gehören soziale Institutionen wie z.B. das Deutsche Rote Kreuz, Sportverbände wie der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen oder der Deutsche Olympische Sportbund. Weiterhin wird die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gefördert. Zudem werden Organisationen wie die NRW-Stiftung bedacht, die zahlreiche Projekte im Land fördern. Seit Beginn seiner Geschäftstätigkeit vor 53 Jahren hat WestLotto umgerechnet 21,5 Milliarden Euro dem Land Nordrhein-Westfalen und den vom Land benannten Destinatären zur Verfügung stellen können.

WestLotto verbessert die Logistik
Seit Februar 2009 werden alle Annahmestellen über Logistikdienstleister direkt beliefert. Damit können sich die Bezirksleiter jetzt stärker mit qualifizierten Vertriebstätigkeiten befassen.

Zur Erleichterung des Ablaufs sind je Annahmestelle feste Liefermengen und Lieferrhythmen festgelegt. Die Standardmengen beziehen sich im Wesentlichen auf Spielscheinmaterial und die Kundenzeitschrift GLÜCK. Zusätzlichen Bedarf können die Annahmestellen direkt in der WestLotto-Zentrale anmelden. Die Auslieferung aller Verbrauchsmaterialien erfolgt mittwochs im 2-Wochen-Rhythmus; die Auslieferung der GLÜCK erfolgt mittwochs im 1-Wochen-Rhythmus. Jeden Montag erscheint jetzt neu die GLÜCK-Aktuell als einseitiges Informationsblatt mit den Gewinnzahlen und Quoten der Vorwoche.

Die Anzahl der WestLotto-Annahmestellen liegt aktuell bei 3.700. WestLotto besitzt damit eine Vertriebstellendichte, die dem Gesetz voll entspricht. Der Vertriebsweg Annahmestelle wird auch in Zukunft der entscheidende Vertriebsweg für WestLotto bleiben.

Deutscher Glückspielspielstaatsvertrag und Europa: Warten auf den EuGH

Aus deutscher Perspektive wird die rechtliche Beurteilung des Glücksspielstaatsvertrages immer klarer: Dreimal hat nun bereits das Bundesverfassungsgericht (14.10.2008, 17.12.2008, 20.03.2009) die Übereinstimmung des Glücksspielstaatsvertrages der Länder mit dem Grundgesetz bestätigt. Die Urteile vieler Oberverwaltungsgerichte und Oberlandesgerichte kommen zum gleichen Ergebnis. Zahlreiche Verwaltungsgerichte allerdings warten auf die Entscheidungen des EuGH bezüglich der Vorlagebeschlüsse deutscher Verwaltungsgerichte aus den letzten zwei Jahren. Damit ist noch in diesem Jahr, voraussichtlich im Spätsommer zu rechnen.

Im sogenannten Portugalfall (Liga Portuguesa de Futebol Profissional), für den das Urteil im Mai/Juni 2009 erwartet werden kann, hat Generalanwalt Bot sehr klar und ausführlich in seinem Schlussplädoyer die Linie vertreten, die der EuGH in all seinen Entscheidungen seit 1994 (sogenannter Schindler-Fall) bisher vertreten hat und die auch dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag zugrunde liegt. WestLotto geht daher davon aus, dass der Durchsetzungsstau, der nach den aufschiebenden Entscheidungen von Verwaltungsgerichten zu beobachten ist, sich noch 2009 abbaut.

Auch die Resolution des Europäischen Parlamentes vom 10. März 2009 zur Problematik des Glücksspiels im Internet bestätigt die Grundvorstellungen, auf denen das deutsche Glücksspielrecht heute ruht. Es handelt sich beim Glücksspiel eben nicht um ein Produkt wie viele andere. Diese Dienstleistung bedarf einer besonderen Regulierung und starker staatlicher Regie, wie das Europäische Parlament ja auch bereits bei seiner Entscheidung zur Dienstleistungsrichtlinie festgelegt hat. Selbstregulierung ist keine befriedigende Antwort. Es geht auch nicht nur um die Spielsuchtvermeidung oder die Abwehr von Geldwäsche. Mit Recht hat das Europäische Parlament in seiner Resolution den Begriff der Integrität in den Mittelpunkt gerückt – wobei insbesondere die Auswirkungen auf den Sport von Bedeutung sind. Das von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vereinbarte Grundprinzip der Subsidiarität gibt ihnen nicht nur das Recht, das Glücksspiel eigenverantwortlich zu gestalten, sondern auch die Pflicht dazu.

Nicht nur die deutschen Gerichte stehen vor völlig neuen, sehr komplexen Rechtsfragen. Die Leitentscheidungen der Obergerichte, vor allem die erwartete Entscheidung des EuGH schaffen noch in diesem Jahr eine klare Perspektive.