Überwiegender Teil der Brandenburger Lottoshops darf offenbleiben

Potsdam – Seit gestern gilt die neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Diese reguliert das öffentliche Leben zur Einschränkung der Virusausbreitung vorerst bis zum 10. Januar 2021. Die Schließungsanordnung gestattet ausgewählten Einzelhandelsgeschäften weiterhin zu öffnen. Dies gilt auch für den überwiegenden Teil der Brandenburger Lottoshops.

Von den rund 660 Lottogeschäften im Land sind viele dem Zeitschriften- und Tabakwarenhandel angeschlossen, auch bei Vertriebspartnern von LOTTO Brandenburg in Lebensmittel- und Getränkemärkten sowie Tankstellen ist die Spielscheinabgabe weiterhin möglich. Eventuell gibt es in einigen Geschäften aktuell geänderte Öffnungszeiten.

„Für unsere Kunden und Handelspartner freut es uns, dass die Mehrheit der Lottoshops weiterhin öffnen dürfen. Wir bedanken uns bei unseren Kunden für die Akzeptanz aller erforderlichen Abstands- und Hygienevorschriften“, sagt Lottogeschäftsführerin Anja Bohms. „Unsere Händler bieten auch zahlreiche Geschenkideen für das Weihnachtsfest. Ob nun Lose, Spielscheine oder Gutscheine – etwas Glück in diesem außergewöhnlichen Jahr zu verschenken, ist sicher eine schöne Idee“, so ihre Empfehlung.