77.792 Euro stehen zur Abholung bereit
Wiesbaden – Am 6. Juni wurde in einer LOTTO-Verkaufsstelle in der Alsfelder Innenstadt ein Lottoschein abgegeben. Doch der damit erzielte Gewinn über 77.792 Euro ist nach wie vor nicht eingelöst. LOTTO Hessen hofft, dass der Besitzer der Spielquittung sich noch meldet.
„Leider kommt es vor, dass Gewinner ihr Geld buchstäblich liegen lassen. Zuletzt suchten wir den anonymen Besitzer eines am 17. Januar in einer LOTTO-Verkaufsstelle im südhessischen Kreis Darmstadt-Dieburg abgegebenen Spielscheins, der damit 100.000 Euro erzielt hatte. Hier warten wir leider bislang vergeblich. Hoffentlich bahnt sich in Alsfeld nicht erneut ein solcher Fall an“, so Dr. Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer der LOTTO Hessen GmbH, und verweist auf die Kundenkarte, die jeden Gewinnfall absichert und für den Tipper kostenlos ist.
Gewinne können in jeder der rund 2.000 hessischen LOTTO-Verkaufsstellen oder in der Zentrale von LOTTO Hessen in Wiesbaden geltend gemacht werden. Entscheidend dafür ist die gültige Spielquittung, in diesem Fall mit den sechs richtigen Endziffern 9 5 1 5 7 8 für die Lotterie Spiel 77 vom 6. Juni. Erst nach Ablauf der dreijährigen gesetzlichen Frist verfällt der Gewinn. Endgültig nicht abgeholte Gewinne wandern in einen Topf für Sonderauslosungen, um wieder ausgespielt zu werden.
Nicht abgeholte Gewinne anonym spielender Tipper summieren sich auf durchschnittlich 40.000 Euro pro Woche, in der Regel handelt es sich jeweils um kleinere Beträge.
Quelle: LOTTO Hessen