Lotto Brandenburg: Lotto-Ausblick 2008

Kundenkartenpflicht und Kulturengagement

Das bewährte deutsche Lotto wird auch nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages am 1. Januar 2008 in seiner bisherigen Form Bestand haben. Kommerzielle Sportwettenanbieter sieht der Staatsvertrag nicht vor, damit es bei einem begrenzten Sportwettenangebot bleibt. Diese kommerziellen Unternehmen haben in Deutschland keine Erlaubnis und dürfen keine Sportwetten anbieten. Gewerbliche Vermittler staatlicher Lottoprodukte dürfen in 2008 weiterhin tätig sein, müssen sich aber selbstverständlich auch an die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags halten. Für ein Agieren der gewerblichen Spielvermittler ab 2009 benötigen diese künftig eine Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörden.

Aufgrund der ab Januar 2008 geltenden Rechtslage dürfen Sportwetten, KENO und plus 5 nicht mehr anonym gespielt werden, um den Spielerschutz zu gewährleisten. Jeder, der eines dieser Spiele spielen möchte, muss sich vor jedem Spiel entweder durch eine IDENTCARD oder eine „neue“ LOTTOCARD jeweils zusammen mit einem Personaldokument ausweisen. Damit wird gleichzeitig der Abgleich gegen die bundesweite Sperrdatei vorgenommen.
Spielteilnehmer erhalten eine der neuen Kundenkarten, wenn Sie eine Bestellung ausfüllen, ein Personaldokument zur Identifizierung vorlegen und nicht für das Glücksspiel gesperrt sind. Die neue Kundenkarte wird dann sofort in der Lotto-Verkaufsstelle kostenlos ausgestellt und kann sofort genutzt werden.

Während die IDENTCARD ausschließlich der Personalisierung des Spielteilnehmers dient, hat die LOTTOCARD zusätzlich noch Servicefunktionen.
Alle Gewinne, die auf Spielaufträge entfallen, denen eine Kundenkarte zugeordnet ist, werden von Lotto Brandenburg automatisch auf das Konto des Spielteilnehmers überwiesen. Je Überweisung wird dabei eine Gebühr von 0,75 Euro erhoben. Der Gewinnanspruch bleibt auch bei Verlust der Spielquittung bestehen. Weiterhin können bis zu 15 Spielaufträge auf der LOTTOCARD gespeichert werden. Bei Gewinnen ab 100.000 Euro und in Sonderauslosungen erhält der Spieler eine schriftliche Benachrichtigung.

Die LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH (LBL) engagiert sich 2008 weiterhin in der Brandenburger Kunstförderung sowie für die Förderung der Schulmusik bzw. Kunsterziehung.

Vor zwölf Jahren startete Lotto Brandenburg erstmals den „Plakatwettbewerb 100% MUSIK“ als „kleinen Bruder“ des großen Musikwettbewerbs „Förderpreis 100% MUSIK“. Beide Wettbewerbe finden alle zwei Jahre im jährlichen Wechsel statt. Unter der Schirmherrschaft des Bildungsministers Holger Rupprecht werden gerade alle Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen Brandenburgs aufgerufen, ein Plakat zum Thema Musik zu gestalten. Eine Schülerjury wird je ein Plakat aus den Bereichen „Grund- und Förderschulen“ und „Klassenstufen 7 bis 13“ mit einem Hauptpreis in Höhe von 300 Euro sowie 30 weitere Plakate mit einem Preisgeld von 50 Euro ermitteln. Mit den Plakatmotiven der Hauptpreisträger wird Lotto Brandenburg 2009 zur Teilnahme am neunten Förderpreis 100% MUSIK aufrufen.