Lotteriestaatsvertrag

Pressemitteilung vom 17.08.2006 – Bayerisches Staatsministerium des Innern

Schmid bei Treffen mit Suchtverbänden: „Wirksame Bekämpfung der Glücksspielsucht hat höchste Priorität bei Änderung des Lotteriestaatsvertrages“

„In der Konsequenz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen Wettmonopol vom März dieses Jahres wird der Lotteriestaatsvertrag der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland strikt nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht geändert werden. Höchste Priorität wird dabei die Bekämpfung der Glücksspielsucht haben. Die Suchtverbände haben in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht eindrücklich über Erkenntnisse der Glückspielsuchtforschung berichtet und die Gefahren und fatalen Konsequenzen für Menschen geschildert, die der Glücksspielsucht verfallen sind. Nach dem heutigen Gespräch sind wir uns einig, dass im künftigen Lotteriestaatsvertrag wirksame Mechanismen enthalten sein müssen, um die Menschen zuverlässig vor Wettsucht zu schützen und ihr vorzubeugen“, teilte Innenstaatssekretär Georg Schmid nach einem Treffen mit dem Fachverband Glücksspielsucht e.V., vertreten durch die Vorsitzende Ilona Füchtenschnieder und das Vorstandsmitglied Dr. Jörg Petry, und der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Jobst Böning und den stellvertretenden Geschäftsführer Dr. Raphael Gaßmann am 17. August in München mit. Der neue Staatsvertrag soll noch in diesem Jahr von der Ministerpräsidentenkonferenz verabschiedet werden. Im Herbst soll dazu eine Anhörung aller Beteiligten und Verbände stattfinden.

Die Suchtverbände machten deutlich, dass zur effektiven Bekämpfung der Glücksspielsucht die Rahmenbedingungen für alle Glücksspiele in Deutschland erheblich verändert werden müssen und vor allem eine Begrenzung des Glücksspielmarktes sicher gestellt werden muss. „Wir brauchen ein Werbeverbot für Glücksspiele aller Art, ein konsequentes Verbot von Internet-Wetten und Online-Glücksspielen und wirksame Regelungen der Spielersperren. Der Vertrieb von Glücksspielen im Supermarkt muss genau so verhindert werden, wie jeglicher Zugang von Jugendlichen zu Glücksspielen. Die Verbände forderten darüber hinaus, zwei Prozent der steuerlichen Einnahme durch Glücksspiele als zweckgebundene Abgabe den Gesundheitsministerien für Prävention, Hilfe und Forschung zur Verfügung zu stellen. Schmid: „Die Anregungen und die Vorschläge der Suchtverbände bilden eine Grundlage für die Arbeiten am neuen Lotteriestaatsvertrag. Gerade Werbeverbote und das Vorgehen gegen illegale Internetangebote werden wichtige Faktoren zur Eindämmung der Spielsucht sein“. Der Staatssekretär dankte den Suchtverbänden für ihre engagierte und fachlich fundierte Arbeit und sagte zu, bei der Vorbereitung des Entwurfs für einen neuen Lotteriestaatsvertrag alle Vorschläge und Forderungen vorbehaltlos zu prüfen.

Pressesprecher: Michael Ziegler
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de