Delisting der Admiral Sportwetten AG

Die NOVOMATIC AG als Hauptgesellschafterin der ADMIRAL Sportwetten AG hat sich in Hinblick auf den unter 5% liegenden Streubesitz entschlossen, ein Delisting der Admiral Sportwetten AG vorzubereiten. Aufgrund des geringen Streubesitzes erscheint eine ausreichende Liquidität an handelbaren Aktien an der Wiener Börse nicht gegeben. Darüber hinaus sieht die Eigentümerin mittelfristig für ADMIRAL Sportwetten AG auch keine signifikanten Expansionsmöglichkeiten, da die grenzüberschreitende Durchführung von Sportwetten ins Ausland, etwa nach Deutschland, auf rechtliche Hindernisse stößt und auf EU-Ebene eine Harmonisierung der Glücksspieldienstleistungen noch nicht absehbar ist.

Als Vorbereitungsmaßnahme für das Delisting beabsichtigt die Hauptgesellschafterin, einen Beschluss auf Ausschluss der Streubesitzaktionäre nach dem kürzlich in Kraft getretenen Gesellschafter-Ausschlussgesetz herbeizuführen.

Der Hauptgesellschafter wird entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen eine angemessene Barabfindung gewähren. Der Unternehmenswert pro Aktie weicht von der Aktienkursentwicklung signifikant ab. Der Hauptgesellschafter geht davon aus, dass eine nach anerkannten Unternehmensbewertungsmethoden durchgeführte Bewertung einen Unternehmenswert pro Aktie ergibt, der aufgrund der finanziellen Situation der Admiral Sportwetten AG unter dem Emissionskurs der Aktie (Euro 12,50) liegt. Die Hauptgesellschafterin beabsichtigt dennoch, den Aktionären eine Barabfindung zu gewähren, die Euro 16,– beträgt. Diese Barabfindung liegt über dem Börsekurs vom Freitag, dem 16.6.2006 (Euro 15,15).

Es ist beabsichtigt, den Beschluss über die Übertragung der Anteile der Streubesitzaktionäre auf den Hauptgesellschafter gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 27.07.2006 zu fassen.