Ausbildung zur Fachkraft für Automatenservice – AWI startet Offensive mit der Externenprüfung für alle

Informationsseminare für interessierte Unternehmer und Mitarbeiter in Berlin, Hamburg, Kassel, Nürnberg und Saarbrücken

Berlin. Derzeit verschickt die AWI ein Informationsschreiben an die Unternehmer, welches sie über die verschiedenen Aspekte der Externenprüfung aufklärt. Mit Unterstützung der Aufstellerverbände und des Großhandels wird damit die Ausbildungsoffensive 2014, langfristig qualifiziertes Fachpersonal zu gewinnen, unterstützt.

Die Informationsseminare im Vorfeld sollen dazu beitragen offene Fragen zu klären und den Interessierten von Anfang an zur Seite zu stehen.

Der Start der Vorbereitungsmaßnahme für die Abschlussprüfung zur „Fachkraft für Automatenservice“ (FAS) selbst, ist für das 2. Halbjahr 2014 geplant.

Worum geht es?
Mitarbeiter, die in der Automatenwirtschaft tätig sind oder waren, sollen durch Teilnahme an dem Prüfungsvorbereitungskurs einen Ausbildungsabschluss zur „Fachkraft für Automatenservice“ vor der IHK ablegen können.

Wann beginnt der Kurs und wie lange dauert er?
Der Vorbereitungskurs dauert zwölf Monate und endet mit der Abschlussprüfung vor der IHK. Beginn ist voraussichtlich November 2014. Die Mitarbeiter arbeiten wie gewohnt weiter in ihrem Betrieb. In der Zeit bis zur Prüfung im November 2015 nehmen sie jeweils eine Woche pro Monat an dem Lehrgang teil. In diesem werden alle für die Prüfung wichtigen Kenntnisse vermittelt.

Wo findet er statt?
Maximal vier Lehrgangsorte für je 15 Teilnehmer, die genauen Orte werden nach den Teilnehmermeldungen festgelegt.

Wer kann an dem Kurs teilnehmen?
Teilnehmen kann jeder, der eine der aufgeführten Kriterien erfüllt:

  • Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 3 Jahre im Spielstättenbetrieb gearbeitet haben, dabei zählen alle Beschäftigungsverhältnisse
  • Mitarbeiter, die bisher keinen Berufsabschluss in einem anderen Beruf absolviert haben
  • Mitarbeiter, die mehr als 4 Jahre nicht mehr in ihrem erlernten Beruf haben gearbeitet (gilt nicht für artverwandte Berufe wie Gastronomie)
  • Mitarbeiter ab 45 Jahre, auch wenn sie einen Berufsabschluss haben.

Wie sieht die Finanzierung aus?
Für den gesamten Lehrgang gibt es eine Förderung nach dem Wegebau-Programm, welches durch die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt) vergeben wird.

Bezuschusst werden: Die Lehrgangskosten, die Fahrten zum Lehrgangsort, die Unterbringung während der Lehrgänge, der Verdienst des Arbeitnehmers für die Kurswoche und die Prüfungsgebühren.

Was kommt auf Sie als Mitarbeiter zu?
Sie beantragen zwei Monate vor Beginn der Maßnahme nach Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur einen „Bildungsgutschein“.
Sie nehmen an den Lehrgängen teil und bereiten sich darüber hinaus in Ihrer Freizeit auf die Prüfung vor. Sie sollten der deutsche Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und sich als allgemein bildungsfähig ansehen. Eine hohe Leistungsmotivation muss Ihrerseits vorhanden sein.

Was kommt auf Sie als Unternehmer zu?
Sie beantragen bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Arbeitsagentur Leistungen für Ihren Arbeitnehmer nach dem Programm Wegebau. Sie stellen Ihren Mitarbeiter während der Lehrgänge frei. Sie stellen der Arbeitsagentur jeweils den Verdienst für die Lehrgangswochen in Rechnung.
Vorteil: Es ist nicht notwendig, dass jemand in Ihrem Unternehmen die Ausbildereignungsprüfung absolviert hat oder die Ausbildereignung besitzt.

Weitere Informationen zu den Informationsseminaren und erste Auskünfte zu der Externenprüfung geben Erwin Koschembar, Tel.: 030 24087766 und Günter Holthausen, Tel.: 0170 5660027.