München, 12. März 2008. Die Staatliche Lotterieverwaltung Bayern darf grundsätzlich über die Höhe auch zweistelliger Jackpots auf Anzeigetafeln vor Annahmestellen sowie in ihrem Kundenmagazin „Spiel mit“ informieren, so die heutige Entscheidung des Landgerichts München I (Az. 33 O 1694/08). Das Gericht wies insoweit entsprechende Verbotsanträge eines gewerblichen Spielvermittlers zurück.