Ein historischer Artikel zum Gesetzesentwurf für das Glücksspielgesetz Brandenburg (2007). Erläutert die Reaktion auf das BVerfG-Urteil & den neuen GlüStV.
Ein historischer Artikel zum Gesetzesentwurf für das Glücksspielgesetz Brandenburg (2007). Erläutert die Reaktion auf das BVerfG-Urteil & den neuen GlüStV.
„Ein warmer Geldregen ist das für mich“ freute sich der Gewinner vom Brandenburg Jackpot in der Spielbank Potsdam Joker’s Garden am Montagvormittag bei strahlend blauem Himmel über der Stadt, „und die Kinder bekommen auch etwas ab.“ Sein Gewinn: 20.225,42 Euro. Zuletzt fiel der Jackpot im Juli dieses Jahres, ebenfalls in der Spielbank Potsdam, mit 21.837,87 Euro und davor in der Spielbank Cottbus mit 58.736,73 Euro.
Potsdam, 15. Juni 2007 - Gegen 22:30 Uhr am Donnerstag Abend zeigte das Display eines Glücksspielautomaten der Spielbank Potsdam fünf Mal den lachenden Joker - damit knackte ein Gast aus Berlin den Brandenburg Jackpot Happy Joker in Höhe von 27.020,06 Euro!
Im Rahmen einer Feierstunde am 11. Mai stellte Peter Wolf, Geschäftsführer der Baden-Württembergischen Spielbanken, den neuen Geschäftsbereichsleiter Großes Spiel den leitenden Mitarbeitern sowie der örtlichen Presse vor. Ich freue mich“, so Peter Wolf, „mit Marcus Brandenburg einen Casino-Profi gewonnen zu haben. Der 45jährige gebürtige Aachener setzte sich in einem Auswahlverfahren einer renommierten Personalberatung im Spielbankensektor erfolgreich gegen 52 Mitbewerber durch.
Die Spielbanken in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam laden zum ganz persönlichen Glückstag rund um die „13“ ein!
Das OVG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 17.11.2006 (Az. OVG 1 S 89.06) die Entscheidung des VG Berlin vom 17.08.2006 bestätigt. Dort hatte das VG Berlin die unter Sofortvollzug ausgesprochene Verfügung des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin bestätigt, wonach Sportwetten nicht an einen in Gibraltar lizenzierten „Offshore-Buchmacher“ vermittelt werden dürfen.
Wer im E-Commerce tätig ist, unterliegt in der Regel dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), einem Regelwerk, welches speziell auf Teledienste abzielt, wozu unter anderem auch Homepages oder mobile Dienste zählen. In bestimmten Fällen – etwa beim Versand von Werbung in Form eines Newsletters – lässt das TDDSG die Erhebung von Daten nur zu, wenn der Betroffene eingewilligt hat. Wie eine solche Einwilligung im Sinne des TDDSG auszusehen hat, war bislang unklar.