Kampf gegen illegales Glücksspiel eint die Parteien – aber nur in einem Punkt

Der Kanton Zug revidiert das Gastgewerbegesetz. Das illegale Zocken ist den Parteien im Kantonsrat ein Dorn im Auge. Bei anderen Punkten der angedachten Teilrevision des Gastgewerbegesetzes hört die Eintracht aber auf.

Marco Morosoli
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Ende September 2020 hob die Polizei in Österreich an verschiedenen Orten 34 illegale Spiellokale aus. Im Nachgang von solchen Razzien, so erwähnte es die Spiel-News-Plattform casinoonline.de am Montag (5. Oktober 2020), sei dann aber oft aus Ermittlerkreisen zu hören, dass die Untersuchungen «zäh» verlaufen. Die vorhandenen Strafnormen wider illegales Zocken seien in Österreich zudem «zahnlos». Ein neues Gesetz soll es nun in unserem Nachbarland baldmöglichst richten. Da ist der Kanton Zug schon ein paar entscheidenden Stufen höher gestiegen. Ende September ist die Vernehmlassung für die Teilrevision des Gastwirtschaftsgesetzes abgelaufen. Alle im Zuger Kantonsrat einsitzenden Fraktionen haben die Gelegenheit genutzt.

Wie erwartet begrüssen die Parteien, dass bei der aktuellen Überarbeitung des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel (Gastgewerbegesetz) die Normen für die Bestrafung illegaler Wetten und Spiele. Die Teilrevision fusst auf einer Motion von vier bürgerlichen Baarer Kantonsräten, die genau diesen Missstand geisselten. Die FDP-Kantonalpräsidentin Carina Brüngger hebt in der Stellungnahme zur vom Regierungsrat vorgelegten Teilrevision die «griffigeren Instrumente gegen das illegale Glücksspiel» bevor. SP-Kantonsrätin Barbara Gysel sieht den Kampf wider das Wetten auch die moralische Seite und schreibt:

«Mit dem illegalen Glücksspiel ist viel Leid für die Betroffenen und vor allem deren Familien verbunden.»

Die CVP beurteilt die Überarbeitung des Gastgewerbegesetzes wohlwollend und begrüsst die Stossrichtung für eine «massvolle vernünftige Verschärfung des Gesetzes». Sie stösst sich nur an einer Formulierung im Text, dass die Einwohnergemeinden darüber ins Bild gesetzt werden sollen, wenn die Ermittlungsbehörden ein Strafverfahren eröffnen. Darin sieht die CVP des Kantons Zug einen Verstoss gegen das «Prinzip der Unschuldsvermutung».

Einen anderen Ansatz zur Kritik wählen die Alternativen-die Grünen (ALG). Anastas Odermatt formuliert ihn so: «Mit den vorliegenden Vorschlägen wird versucht, ein Problem im Geldspielbereich im Rahmen eines Gesetzes anzugehen, das nicht Geldspiel zum Thema hat.» Die Verpflichtung für die Bewilligung einer Ausschankbewilligung einen Strafregisterauszug beibringen zu müssen, bräuchte in der Argumentation der ALG wohl eine Präzisierung. Andernfalls würde eine solche Erfordernis auch für Vereine gelten, die eine Fasnachts- oder Chilbibeiz betreiben wollen.

Die SVP erachtet es, so geht aus ihrer Vernehmlassungsantwort hervor, auch als unnötig, ins Gastgewerbegesetz Normen im Bereich Alkohol- und Lebensmittelgesetzgebung zu integrieren. Dies widerspreche der bisher hochgehaltenen liberalen Regelung des Zuger Gastgewerbes. Zudem stört es die SVP auch, dass der Gastgeber rund um die Sperrstunde für Ruhe im Aussenbereich des Lokals sorgen soll. Die FDP findet es ebenso wichtig, dass auch fortan kein Wirtepatent notwendig sein soll, um eine Bar zu betreiben. Die ALG will den zweiten Absatz von Paragraf 10 a gleich ganz «entsorgen». Er «öffne Tor und Tor für Anzeigen».

Im Vorschlag des Regierungsrats ist aber auch etwas erwähnt, was für die FDP absolut Sinn macht. Es geht hierbei um die Meldescheine, welche heute von Beherbergungsbetrieben zu sammeln sind. Dies geschieht gemäss der heute geltenden Rechtsnorm aus «kriminaltechnischen Gründen». In der Fassung des Regierungsrats sind diese Meldescheine vom Beherberger nur aufzubewahren und können jeweils am 31. Dezember des darauffolgenden Jahres geschreddert werden.