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Bielefeld/Espelkamp

Selbstsperren in Spielhallen: Weiter Streit mit Gauselmann-Tochter

Fachverband Glücksspielsucht legt Berufung gegen Urteil ein

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Der Bielefelder Fachverband Glücksspielsucht e. V. legt Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Bielefeld ein. | © dpa

Der Bielefelder Fachverband Glücksspielsucht e. V. legt Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Bielefeld ein. | © dpa

29.04.2017 | 29.04.2017, 08:31

Bielefeld/Espelkamp. Der Bielefelder Fachverband Glücksspielsucht e. V. legt Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Bielefeld ein. Er pocht weiterhin darauf, dass Spielhallenbetreiber den ausdrücklichen Wunsch von Glücksspielsüchtigen nicht verwehren dürften, wenn diese sich zum Selbstschutz für den Spielhallenbesuch sperren lassen wollten.

Das Gericht hatte die Unterlassungsklage des Verbandes gegen die Gauselmann-Tochter Casino Merkur-Spielothek GmbH abgewiesen.

Die Klägerin stützt sich in der Berufung vor allem auf das laut Staatsvertrag von Spielhallenbetreibern eingeforderte Sozialkonzept, um Glücksspielsucht zu verhindern. „Dieses Sozialkonzept ist von der zuständigen Behörde nicht beanstandet worden", heißt es im Urteil.

Sozialkonzept "nicht akzeptiert worden"

Doch laut einem der Neuen Westfälischen vorliegenden Schreiben des Ordnungsamtes Bielefeld ist das Gegenteil der Fall: „Entgegen der Darstellung der Rechtsanwälte Brandi ist das von der Firma Casino Merkur Spielothek GmbH hier vorgelegte Sozialkonzept von mir nicht akzeptiert worden", heißt es da.Und weiter: Vielmehr habe das Ordnungsamt der Firma bereits im August mitgeteilt, dass das vorgelegte Sozialkonzept „die Mindestanforderungen nicht erfüllt".

Der Klägerin springt auch Jens Schneider, Psychiater und Chefarzt der Johannesbad Fachklinik Hochsauerland, zur Seite: Das Urteil verbaue den Weg im Kampf gegen die Spielsucht.