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Grünes Licht für Sportwetten

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Die Bar Firenze in Bozen gewinnt einen Rechtsstreit gegen die Gemeinde. Ergebnis: Sportwetten fallen nicht unter das Südtiroler Glückspielgesetz.

Gute Nachricht für alle Bars und Spielhallen in Südtirol:

Bei Sportwetten greift das strenge Südtiroler Gesetz gegen die Spielsucht nicht, also dürfen diese weiterhin innerhalb der 300-Meter-Schutzzone angeboten werden.

Das ist das Ergebnis eines nun von der VI. Sektion des Staatsrates mit einem überraschenden Urteil beendeten Rechtsstreits.

Angestrengt hatte ihn der Betreiber der Bar Firenze in der Bozner Drususallee, der gegen eine Verfügung der Gemeinde vom 20. Mai 2019. Mit dieser war mit Verweis auf das Glücksspielgesetz der Verfall der entsprechenden, im Jahre 2006 vom Land ausgestellten Glücksspiel-Genehmigung erklärt worden.

Enrico Gobbetti, der Wirt der Bar Firenze, erwirkte anschließend eine Aussetzung der Verfügung und konnte weiter Wetten anbieten. Mit Urteil vom 8. März vergangenen Jahres wies das Verwaltungsgericht seinen Rekurs allerdings ab.

Das Urteil ist nun vom Staatsrat aufgehoben worden.

Mit einer verblüffenden Begründung: Der 300-Meter-Radius aus dem Landesgesetz zum Schutz von „sensiblen Einrichtungen“ wie Kindergärten, Schulen oder Krankenhäuser beziehe sich allein auf Glücksspiel-Automaten wie Slot Machines, nicht aber auf das Sportwetten-Angebot. Für diese gelte eine andere staatliche Bestimmung, laut den Staatsratsrichtern verleiten Sportwetten zudem im geringeren Maße zur Spielsucht. Und: „Sportwetten werden größtenteils online abgewickelt, sodass die Schutzzone in Sachen Prävention weniger Sinn mache.

Ob das Urteil nun die Wiedereröffnung von geschlossenen Wettstellen zur Folge hat, wird sich zeigen. (tom)

 

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