Stadt Mainz bittet Spielhallen-Betreiber zu Kasse

Von knapp 500 auf mehr als 600 stieg die Zahl der Spielhallenautomaten in den zurückliegenden gut fünf Jahren – trotz Steueranhebung im Jahr 2012. Aber immer wieder müssen auch Spielcasinos schließen – so wie hier im Hechtsheimer Gewerbegebiet. Foto: Lisa Marie Christ
© Lisa Marie Christ

Anstieg von 12 auf 20 Prozent: Stadt Mainz will Spielhallen-Betreiber ab 2019 höher besteuern. Finanzausschuss billigt Verwaltungsvorstoß, abgestimmt wird am 21. November.

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MAINZ. Spielhallen-Betreiber müssen demnächst höhere Steuern zahlen. Statt zwölf Prozent des Einspiel-Ergebnisses für jeden Geldspielautomaten, die die Stadt derzeit noch kassiert, werden bald 20 Prozent fällig. Der Finanzausschuss des Stadtrates hat diesen Vorschlag der Verwaltung einstimmig befürwortet. Die Entscheidung im Stadtrat am 21. November ist daher nur eine Formsache.

Mit diesem Steuersatz reihe sich Mainz „in das Mittelfeld der kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz ein“, heißt es in der von Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) unterschriebenen Verwaltungsvorlage. Bislang bewege sich der Steuersatz im Städtevergleich am unteren Rand. Die Stadt erhofft sich durch die Anhebung Mehreinnahmen ab 2019 von etwa 2,4 Millionen Euro. Bislang fließen 4,3 Millionen Euro aufs Konto der Stadt, die aktuell 861 Geldspielautomaten registriert hat.

Immerhin 57 Spielhallen gibt es in Mainz, die meisten befinden sich in der Innenstadt. Die Gesamtzahl der Geldspielautomaten in diesen Casinos summiert sich auf 623. Hinzu kommen 238 Geräte in Kneipen, Bars und Kiosken. Also auch viele Gaststättenbetreiber müssen tiefer in die Tasche greifen.

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Seit 2012 verlangt die Stadt zwölf Prozent Vergnügungssteuer von den Bruttoeinnahmen der Spielautomaten, an denen Geld gewonnen werden kann. Damals bereits waren 19 Spielhallen-Betreiber in Mainz auf die Barrikaden gegangen und legten Einsprüche gegen die Steuerbescheide ein. Vor dem Stadtrechtsauschusss allerdings hatten sie keinen Erfolg. Mit dem Verweis darauf, dass andere Städte und Kreise sogar 20 Prozent verlangen würden und dies vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz nicht beanstandet werde, wies der Stadtrechtsausschuss damals die Einsprüche zurück.

Jetzt zieht Mainz nach und will auch 20 Prozent kassieren. Ergänzend dazu hebt die Stadt den Mindeststeuersatz pro Automat von 60 auf 100 Euro im Monat an. Die Stadt befinde sich damit auf der rechtssicheren Seite, so der OB. Wie die Steuererklärungen der Spielautomatenaufsteller zeigten, lasse auch der erhöhte Steuersatz „ein auskömmliches Betreiben der gewerblichen Tätigkeit zu“, so die Beschlussvorlage.

Bürgermeister Günter Beck (Grüne) nennt ein weiteres Argument: Die Aufsichtsbehörde ADD verlange von der Stadt aufgrund des hohen Schuldenbergs, dass solche Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden. Sollte die Stadt das nicht von sich aus tun, könne die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion dies einfordern.

Die entsprechende Änderung der Vergnügungssteuersatzung passierte den Finanzausschuss ohne jeden Widerspruch. Das dürfte auch daran liegen, dass die große Zahl der Spielhallen in Mainz den Kommunalpolitikern vor dem Hintergrund der grassierenden Spielsucht ohnehin ein Dorn im Auge ist. Die insgeheim gehegte Hoffnung allerdings, mit höheren Steuern ließen sich die Geldspielautomaten zurückdrängen, wird sich womöglich nicht erfüllen. Vor der Steueranhebung im Jahr 2012 gab es 485 solcher Automaten in Mainzer Spielhallen, jetzt sind es 623. In Kneipen und Bars stieg die Zahl von 2012 bis 2018 sogar von 150 auf 238. Die Stadt erhofft sich von der Steuererhöhung zumindest, „dass nicht überall solche Spielautomaten aufgestellt werden“, sagt Stadtsprecher Marc-André Glöckner auf AZ-Anfrage. „Unwirtschaftliche Standorte sollen damit erst gar nicht bedient werden.“ Hauptzweck der Steuer sei allerdings das Erzielen von Einnahmen, die dem städtischen Haushalt zugutekommen.

Von Michael Erfurth