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Wie die Stadt Gronau mit Spielhallen umgeht

Mit Steuern steuern

Gronau

Der Mensch hat einen natürlichen Spieltrieb. Doch während die einen mit Mensch-ärger-dich-nicht zufrieden sind, brauchen andere mehr Nervenkitzel. Der kann zum Beispiel darin bestehen, dass es viel Geld zu gewinnen gibt – oder zu verlieren. Hier liegt das Geschäftsfeld der Spielotheken. Davon gibt es zurzeit in Gronau 15 Stück.

Frank Zimmermann

Eine Frau spielt an einem Automaten in einer Spielhalle. Davon gibt es zurzeit 15 Stück in Gronau. Die Stadt kassiert von den Betreibern jährlich rund 1,1 Millionen Euro Vergnügungssteuer.
Eine Frau spielt an einem Automaten in einer Spielhalle. Davon gibt es zurzeit 15 Stück in Gronau. Die Stadt kassiert von den Betreibern jährlich rund 1,1 Millionen Euro Vergnügungssteuer. Foto: Marijan Murat/dpa

Spielhallen unterliegen strengen Regeln, denn aus dem Spieltrieb kann auch eine Spielsucht entstehen – mit allen Problemen, die damit für die Betroffenen und die Gesellschaft einhergehen, von der Überschuldung bis hin zur Kriminalität zur Geldbeschaffung.

Die verschiedenen Interessen in Einklang zu bringen, das versucht der Glücksspielstaatsvertrag von 2012. Darin und in einem Ausführungsgesetz für NRW ist auch geregelt, nach welchen Spielregeln Spielhallen betrieben werden dürfen. So muss zum Beispiel zwischen zwei Spielhallen und zwischen einer Spielhalle und einer Schule oder einer Einrichtung der Jugendhilfe ein Mindestabstand von 350 Metern (Luftlinie) bestehen. Für fünf Jahre von dieser Regel ausgenommen sind Spielhallen, die schon vor Inkrafttreten des Vertrags eine Betriebserlaubnis hatten.

Diese fünf Jahre laufen zum 1. Dezember zwar aus, für die Spielhallenbetreiber wird sich in Gronau aber aller Voraussicht nach trotzdem nicht viel ändern. Denn das juristische Eis um diesen Vertrag ist dünn. Erst im März, so berichtet Frank Sanders, der bei der Stadt für Rechtsangelegenheiten zuständig ist, habe das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden, dass ein Sportwettbüro im Sauerland näher als 200 Meter an einem Kindergarten liegen darf. In der Urteilsbegründung geht es um Kompetenzfragen zwischen Land und Bund, aber auch um Europarecht. Für den Laien wird schnell deutlich: Die Sache ist kompliziert.

Deshalb wird die Stadt Gronau den Spielhallen-Betreibern ihre Lizenzen verlängern, wenn diese einen entsprechenden Antrag stellen. „Schließlich haben wir kein Interesse daran, vor Gericht Schiffbruch zu erleiden“, sagt Frank Sanders. Zumal die Stadt durch die Schließung von Sportwettbüros ein „gebranntes Kind“ sei, wie Wilfried Klemm vom Ordnungsamt ergänzt. Denn diese Schließungen, so stellte sich später vor Gericht heraus, widersprachen europäischem Recht.

Statt auf Schließungen setzt die Stadt deshalb auf „regelmäßig unregelmäßige“ Kontrollen und auf die Steuerung des Geschäfts durch die Vergnügungssteuer. Die Stadt verbucht jährlich Einnahmen in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro. Die Steuer sei so hoch, dass mehrere Interessenten aus den Niederlanden ihre Anträge auf eine Konzession für eine Spielhalle zurückgezogen hätten, sagt Wilfried Klemm. Für ihn ein klares Indiz, dass die Steuer ihren Zweck erfüllt.

Die Frage, wie es mit den Spielotheken in Gronau weitergeht, wird im Jahr 2021 wieder aktuell: dann läuft nämlich der jetzt gültige Glücksspielstaatsvertrag aus, und – um im Bild zu bleiben – die Karten werden neu gemischt.