. . Ladenlokale in nordrhein-westfälischen Innenstädten werden derzeit erstmals mit High-Tech-Videokameras ausgerüstet, die Eingangskontrollen vornehmen und dabei die Gesichter aller Kunden scannen, erkennen und auswerten. Der Spielhallen-Betreiber Gauselmann hat nach Gesprächen mit der NRW-Datenschutzbehörde von dort eine mit strengen Auflagen verbundene Zustimmung für die „Face Check“-Installation erhalten.

Ladenlokale in nordrhein-westfälischen Innenstädten werden derzeit erstmals mit High-Tech-Videokameras ausgerüstet, die Eingangskontrollen vornehmen und dabei die Gesichter aller Kunden scannen, erkennen und auswerten. Der Spielhallen-Betreiber Gauselmann hat nach Gesprächen mit der NRW-Datenschutzbehörde von dort eine mit strengen Auflagen verbundene Zustimmung für die „Face Check“-Installation erhalten.

Noch in diesem Jahr wird die Gauselmann-Gruppe aus dem niedersächsischen Espelkamp 82 Filialen an Rhein und Ruhr mit diesem System ausstatten, darunter fünf in Essen, drei in Duisburg und zwei in Dortmund. In fünf Filialen in Düsseldorf und zwei in Bielefeld sind die Kameras bereits im Einsatz, bestätigte Gauselmann-Sprecher Mario Hoffmeister dieser Zeitung.

Nach Hoffmeisters Aussagen dient die biometrische Eingangskontrolle dazu, an krankhafter Spielsucht leidende Spieler zu erkennen, die gegen sich selbst ein Spielverbot beantragt haben. Auch identifizieren die Kameras besonders junge Gesichtszüge. Unter 18-Jährigen ist der Zutritt zu Spielhallen gesetzlich verboten, „wir können so 99 Prozent derjenigen erkennen, die zu jung sind“, sagt Hoffmeister. Zielgerichtet werden nach dem Scannen überdies Personen im Alter unter 25 Jahren angesprochen. Sie werden dann in einem persönlichen Gespräch über die Risiken des Glücksspiels aufgeklärt.

Eindeutige digitale Gesichtsmuster

Die Face-Check-Videokamera scannt alle Besucher der Spielhallen beim Betreten. Sie erstellt eindeutige digitale Gesichtsmuster, so genannte „Templates“. Das sind oft Merkmale, die sich aufgrund von Mimik nicht verändern – wie die Kanten der Augenknochen, die Gebiete der Wangenknochen und die Seitenpartie des Mundes. Die erfassten Gesichtsmuster werden mit den in der bundesweiten Sperrdatei hinterlegten Templates abgeglichen. Kommt es zu einem Treffer, wird der Zutritt durch ein Ampelsystem an der Sperrschranke blockiert. Nicht auffällige Gesichtsmuster werden binnen 30 Sekunden gelöscht, versichert das Unternehmen.

Generell sehen die Datenschützer des Landes „den Einsatz von Videokameras mit biometrischer Gesichtserkennung kritisch“, sagt Daniel Strunk, der Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten. „Die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit anonym zu bewegen, kann mit dieser Technik zerstört werden“. Sie mache eine dauerhafte Kontrolle darüber möglich, wo sich eine konkrete Person wann aufhalten und wie bewegen könnte. So bestehe zum Beispiel „für den Einsatz dieser Technik zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung keine Rechtsgrundlage“. Dennoch glaubt die Landesbehörde: „Das uns von der Firma Gauselmann vorgelegte Face-Check-System kann in NRW eine datenschutzgerechte Lösung zur Eingangskontrolle von Spielhallenbenutzern darstellen, zu denen Spielhallenbetreiber verpflichtet sind“. Dies gehe allerdings nur unter Voraussetzungen: Neben der Beachtung der Löschfristen dürften die aufgenommenen Bilder nur in Templates verwandelt werden, es dürfe keine Weitergabe an Dritte stattfinden und keine Verknüpfung mit sonstigen Daten.

Der Einsatz der gemeinsam mit dem Dresdner Unternehmen Cognitec entwickelten Technik bei Gauselmann ist eine Premiere. Biometrische Kontrollen finden an Rhein und Ruhr bisher nicht statt, weder durch private Stellen noch durch Behörden. „Ein Einsatz ist uns in NRW nicht bekannt“, erklärt Strunk. Allerdings beabsichtigten Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Deutsche Bahn unter der Regie des Bundesinnenministers einen Testlauf im Sommer. Geplant ist dies auf dem Berliner S-Bahnhof Südkreuz.

Der Espelkamper Spielhallenbetreiber denkt außerdem an den Einsatz der Gesichtsscanner direkt in den Spielautomaten, sollten sich in Arbeit befindliche Prototypen als brauchbar herausstellen. Unklar scheint aber heute zu sein, ob die Datenschützer diese Variante mitmachen. Gauselmann sieht in „Face Check“ insgesamt nur Vorteile. In Baden-Württemberg, wo das Unternehmen das System schon stärker nutze und dies auf einer klaren rechtlichen Grundlage, seien bereits 180 Spieler zurückgewiesen worden, die sich selbst hätten sperren lassen.