Baden
Sozialkonzept ein Feigenblatt? Grand Casino sperrt 1 von 1000 Zockern

Im Kampf gegen die Spielsucht hat das Grand Casino Baden seine Bemühungen letztes Jahr intensiviert. Das Casino hat im 2014 rund 5500 Gespräche mit regelmässigen bis häufigen Gästen geführt, die Zahl der Sperrungen hat sich leicht erhöht.

Martin Rupf
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Spielsucht Grand Casino Baden

Spielsucht Grand Casino Baden

Sandra Ardizzone
Anzahl Spielsperren in der Schweiz seit 2001

Anzahl Spielsperren in der Schweiz seit 2001

NCH/GSA

Eine neue Studie der Eidgenössischen Spielbankkommission (ESBK) zeigt: Exzessives Glücksspiel haben im Jahr 2012 noch geschätzte 1,1 Prozent der Bevölkerung praktiziert – eine deutliche Abnahme gegenüber der letzten Studie aus dem Jahr 2007, welche noch von 2 Prozent exzessiven Spielern ausging.

Beim Grand Casino Baden zeigt man sich wenig überrascht über die neusten Zahlen der ESBK, legt man hier doch grossen Wert auf die Erkennung, beziehungsweise Vermeidung von Spielsucht.

Im Jahr 2002 führte es zusammen mit den Casinos in Bern und Luzern ein sogenanntes Sozialkonzept ein. Mit diesem lernen Casino-Mitarbeitende, welche Früherkennungsmerkmale es bei Suchtgefährdeten gibt und wie sie gefährdete Gäste auf das Suchtproblem ansprechen sollen.

Detlef Brose, Spielbank-Chef Grand Casino Baden: «Wir nehmen betreiben einen grossen Aufwand bei der Bekämpfung von Spielsucht.»

Detlef Brose, Spielbank-Chef Grand Casino Baden: «Wir nehmen betreiben einen grossen Aufwand bei der Bekämpfung von Spielsucht.»

ZVG

Letztes Jahr wurde in Baden ein neues, verbessertes Spielkonzept eingeführt: Jeder Gast – ob spielsüchtig oder nicht – wird nach seinem zehnten Besuch von den Mitarbeitern über das Sozialkonzept aufgeklärt; Spielautomaten und Croupiers an den Spieltischen melden, ob ein Gast innert einer definierten Zeitspanne mit hohen Einsätzen oder sehr lange spielt, und über die Einlasskontrolle wird kontrolliert, ob Gäste innerhalb von 60 Tagen mehr als 25 Besuche aufweisen.

Über 5000 Gespräche mit Gästen

Und wie hat sich das neue Konzept bewährt? «Wir sind sehr zufrieden», sagt Spielbank-Chef Detlef Brose. Sind 2013 noch rund 1000 Gespräche mit Gästen durchgeführt worden, sind es im 2014 rund 5500 Gespräche gewesen – natürlich auch auf die Gespräche nach dem 10. Besuch zurückzuführen. Die Anzahl Sperrungen habe sich mit rund 420 hingegen aber nur leicht erhöht. 80 Prozent der Gesperrten sind Männer.

Weiter wird zwischen freiwilliger Sperrung und angeordneter Sperrung unterschieden. «Hier hat das neue Konzept zu einer leichten Verschiebung hin zu mehr angeordneten Sperren geführt», sagt Brose. Konkret: Rund drei Viertel lassen sich freiwillig sperren. Brose führt diese Zahlen auf eine gewissenhafte Umsetzung des Sozialkonzepts zurück.

Das Grand Casino Baden hat seit 2002 mit rund 6000 schweizweit gesperrten Personen einen massgeblichen Anteil an den heute in der Schweiz knapp 40'000 gesperrten Personen beigetragen (siehe Grafik in der Bildergalerie).

Überhaupt wehrt sich der Spielbank-Chef gegen den Vorwurf, das Sozialkonzept und die damit verbundene Bekämpfung der Spielsucht seien in Tat und Wahrheit nicht mehr als ein Feigenblatt – ein Casino sei ja gerade auf möglichst hohe Spielerträge ausgelegt. «Nein, wir nehmen diese Verantwortung sehr ernst und betreiben einen grossen Aufwand, was nicht zuletzt die Anzahl Gespräche beweist», entgegnet Brose.

Klar sei es eine grosse Herausforderung, die Erwartung der Shareholder und die Bekämpfung von Spielsucht unter einen Hut zu bringen. Die Zahlen würden diese Bemühungen aber deutlich unterstreichen. «Bei über 350'000 Besuchern im Jahr 2014 mussten wir nur rund 30 Spieler sperren, bei denen die Sperre nach ihrer eigenen Einschätzung zu spät erfolgte», sagt Detlef Brose.

Ist eine Sperrung erfolgt – freiwillig oder angeordnet –, kann der oder die Gesperrte frühestens nach einem Jahr einen Antrag auf Auflösung der Sperrung stellen. «Sie wird dabei auch von der Suchtprävention Aargau zu einem Gespräch eingeladen», so Brose. Diese stelle dann ein Gutachten aus. Es sei aber auch schon vorgekommen, dass das Casino trotz positivem Befund seitens der Suchthilfe an einer Sperrung festgehalten habe, «wenn wir der Meinung waren, dass das Suchtproblem immer noch gegeben war».

Laut Auskunft von ESBK-Direktor Jean-Marie Jordan werde bei Spielsucht zwischen problematischem und pathologischem Glücksspiel unterschieden. «Ersteres kann, muss aber nicht notwendigerweise mit häufigen Spielen einhergehen.» Es könne sich vielmehr auch um sporadisches Geldspiel mit Kontrollverlust handeln.

«Beim pathologischen Glücksspiel hingegen spielt die Person über einen längeren Zeitraum», so Jordan. Dabei sei das Leben dieser Person weitestgehend auf Glücksspiel ausgerichtet und die Person wähle Einsätze, die ihre Einkommensverhältnisse übersteigen. Jordan: «Es handelt sich um eine chronische Abhängigkeitserkrankung.»