Generalanwalt Emiliou hält die Wiener EuGH-Vorlage zu Spielerklagen für unzulässig und stellt das Verfahren infrage.
Generalanwalt Emiliou hält die Wiener EuGH-Vorlage zu Spielerklagen für unzulässig und stellt das Verfahren infrage.
Am 24. September 2025 verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechtssache C-530/24, betreffend Tipico Co. Ltd., die zentrale Fragen zur Vereinbarkeit des deutschen Glücksspielrechts mit europäischen Grundsätzen der Dienstleistungsfreiheit aufwirft.
Vorabentscheidungsersuchen des Fővárosi Közigazgatási és Munkaügyi Bíróság (Ungarn), eingereicht am 3. Januar 2017 – Sporting Odds Limited/Nemzeti Adó és Vámhivatal Központi Irányítása (Rechtssache C-3/17).
Das Amtsgericht Sonthofen hat - wie berichtet - in zwei verbundenen Strafverfahren dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der glücksspielrechtlichen Regelungen und der strafrechtlichen Sanktionierung mit Europarecht vorgelegt (konkretisierter Vorlagebeschluss vom 6. März 2014, Az. 1 Ds 400 Js 17155/11).
Nach dem Engelmann-Urteil (Urteil vom 9. September 2010, C-64/08) und dem Dickinger/Ömer-Urteil (Urteil vom 15. September 2011, C-347/09) gibt es ein weitere Vorlage zum österreichischen Glücksspielrecht an den Europäischen Gerichtshof. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in Oberösterreich hat hinsichtlich der Regulierung von Glücksspielautomaten massive europarechtliche Bedenken...
Das VG Schleswig-Holstein Beschl. v. 30.01.2008 - Az.: 12 A 102/06) hat in einem umfangreich begründeten Beschluss entschieden, eine EuGH-Vorlage hinsichtlich des deutschen Glücksspiel-Monopols vorzunehmen: Leitsätze: 1. Es bestehen erhebliche rechtliche Bedenken, ob das deutsche Glücksspiel-Monopol mit dem EU-Recht vereinbar ist. 2. Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Art. 234 Abs. 1 a EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: