Generalanwalt Emiliou hält Maltas Bill 55 für unionswidrig und stärkt die Vollstreckung von Spielerurteilen in Malta.
Generalanwalt Emiliou hält Maltas Bill 55 für unionswidrig und stärkt die Vollstreckung von Spielerurteilen in Malta.
Seit deutsche und österreichische Gerichte in den vergangenen Jahren zahlreichen Spielern Rückforderungen aus nichtigen Online-Glückspielverträgen zugesprochen haben, wird allenthalben versucht, die Vollstreckung der Urteile zu verhindern.
Nach Bremen und Hamburg verzichtet nunmehr auch Baden-Württemberg auf die Vollstreckung von Untersagungsverfügungen gegen Sportwettenvermittler. Auf einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 80 Ab. 7 VwGO aufgrund der durch die EuGH-Urteile geänderten Rechtslage teilte das Regierungspräsidium Karlsruhe mit, von der Vollstreckung abzusehen und die Kosten des Verfahrens zu übernehmen (VG Stuttgart, Az. 4 K 3523/10).