Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion Hans-Jörn Arp hat heute (Mittwoch, 27. April 2016) die Landesregierung für Ihren Schiffbruch beim Glückspiel scharf kritisiert und erneut eine europarechtskonforme Regelung gefordert:
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion Hans-Jörn Arp hat heute (Mittwoch, 27. April 2016) die Landesregierung für Ihren Schiffbruch beim Glückspiel scharf kritisiert und erneut eine europarechtskonforme Regelung gefordert:
15.03.2016, Hamburg – Am 17. März treffen sich die Ministerpräsidenten der Länder zu einer turnusmäßigen Konferenz, um über länderspezifische Themen zu beraten und gemeinsame Positionen der Bundesländer untereinander abzustimmen. Auf der Agenda steht diesmal auch der umstrittene Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), der vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Februar dieses Jahres in Kernbereichen quasi aufgehoben wurde.
Hamburg 08.07.2015 – Die EU-Kommission hat im Rahmen des EU Pilot ihre europarechtlichen Bedenken gegen den im Dezember 2012 von 15 Länderchefs unterzeichneten Glücksspieländerungsstaatsvertrag bekräftigt (7625/15/GROW). Die Kritik der Kommission richtet sich u.a. auch gegen das sogenannte Regionalisierungsprinzip...
Wie berichtet, hatte das Staatsunternehmen Lotto Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung vom 10. Februar 2014 den Eindruck erweckt, dass die Europäische Kommission die deutschen Glücksspielregelungen derzeit als europarechtskonform einschätze und deswegen Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt habe...
Reinhold Schmitt: Zuletzt schlugen die Wellen in Sachen EU-Kommission wieder hoch. Lotto Baden-Württemberg hatte in einer Pressemitteilung am Dienstag verkündet, dass die EU-Kommission u.a. zwei Glücksspiel-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt habe. Dies nahm der Rechtsanwalt Martin Arendts...
Die Regierungsfraktionen haben heute (09. Januar 2013) in der gemeinsamen Sitzung des Innen- und Rechts- sowie des Finanzausschusses dem Schleswig-Holsteinischen Landtag die Zustimmung mit dem Ziel des Beitritts zum umstrittenen Glücksspielstaatsvertrag der anderen 15 Bundesländer empfohlen. Da bislang noch keine Reaktion der Europäischen Kommission auf die Antwort der Regierungsfraktionen...
Brüssel/London/München, Oktober 2012 - Der europäische Glücksspielmarkt bleibt eine Regulierungsbaustelle. Und daran ist Deutschland alles andere als unschuldig. Während sich nämlich weite Teile Europas mittlerweile moderne, auf Wettbewerbsfähigkeit und Spielerschutz zielende Glücksspielgesetze gegeben haben...
Hamburg, 11. Februar 2010 – Der neue EU-Kommissar für Binnenmarkt, Michel Barnier, hat heute vor dem Europäischen Parlament bekräftig, die laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Glücksspielmonopole in Mitgliedsstaaten wie Deutschland fortsetzen zu wollen. Deutlich wies er darauf hin, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Fall „Liga Portugesa“ vom 08.09.2009...
Die von den EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten errichteten Barrieren gegen ein grenzüberschreitendes Sportwetten- und Glücksspielangebot stehen bereits seit einigen Jahren unter strenger Prüfung der Europäischen Kommission. Diese beurteilt zahlreiche nationale Regelungen für europarechtswidrig und hat deswegen bereits gegen eine ganze Reihe von Mitgliedstaaten, darunter Deutschland (zwei Vertragsverletzungsverfahren wegen des Sportwettenmonopols und des Glücksspielstaatsvertrags) und Österreich, förmlich Vertragsverletzungsverfahren eingereicht.
In allen 16 Bundesländern hat die Ratifizierung des neuen Glücksspielstaatsvertrages begonnen - gegen alle Bedenken der EU-Kommission, die den Entwurf als europarechtswidrig kritisiert und ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt hat, falls der Vertrag wie geplant am 1. Januar 2008 in Kraft treten sollte. Jetzt sind die Länder ein weiteres Mal dabei, das Europarecht absichtlich zu missachten: sie ignorieren bewusst oder fahrlässig, dass auch alle Ausführungsgesetze, ohne die der Glückspielstaatsvertrag keine Wirkung hat, bei der EU-Kommission hätten notifiziert werden müssen.
Während die Niedersächsische Staatskanzlei in der letzten Woche verkündet hat, dass die Verabschiedung des geplanten Glücksspielstaatsvertrags im Zeitplan sei, ist rechtlich die Lage weiterhin unklar. So hat die Europäische Kommission mehrfach bei einem Inkraftreten des Staatsvertrags ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt, da sie die Regelungen des Vertrags aus mehreren Gründen für klar europarechtswidrig hält. In ähnlicher Weise hatte sich auch das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart geäußert, dass kürzlich drei Sportwettenfälle dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt hatte.