(Hamburg, 16. Mai 2012) Das in Landesgesetzen fortgeführte Internetverbot des Ende 2011 ausgelaufenen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) ist europarechtswidrig und unanwendbar. Das hat das Landgericht Bremen jetzt entschieden und ein einstweiliges Verbot gegen Tipp24 Deutschland aufgehoben, in Bremen staatliches Lotto über das Internet zu vermitteln.