OLG Hamm bestätigt die Rückzahlung von 40.855 Euro an einen Spieler nach Online-Glücksspielen ohne deutsche Lizenz.
OLG Hamm bestätigt die Rückzahlung von 40.855 Euro an einen Spieler nach Online-Glücksspielen ohne deutsche Lizenz.
Ein historischer Einblick ins Markenrecht: Dieser Fachartikel aus dem Jahr 2008 von Rechtsanwalt Boris Hoeller analysiert ein Urteil des OLG Hamm. Das Gericht bestätigte die Löschung der Wortmarke "Lotto" für zahlreiche Produktkategorien wegen mangelnder ernsthafter Benutzung.