Der Bundesgerichtshof (BGH) als höchstes deutsches Zivilgericht hat in einem Verfahren zwischen der Westdeutsche Lotterie GmbH & Co OHG ("Westlotto") und bwin, dem weltweit führenden börsenotierten Online-Gaming-Anbieter nach Urteilen im Februar 2008 und Juli 2010 heute neuerlich festgestellt, dass es keinen Unterlassungsanspruch von Westlotto gegen private Online-Gaming-Angebote gibt.