OLG Frankfurt setzt Verfahren aus: Die Vereinbarkeit des deutschen Glücksspielmonopols mit EU-Recht bleibt nach „Liga Portuguesa“ weiterhin ungeklärt.
OLG Frankfurt setzt Verfahren aus: Die Vereinbarkeit des deutschen Glücksspielmonopols mit EU-Recht bleibt nach „Liga Portuguesa“ weiterhin ungeklärt.
Zwischenzeitlich ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache Liga Portuguesa (Az. C -42/07) im Netz unter der Website des Europäischen Gerichtshofes www.curia.eu abrufbar und wird in der nächste Woche (KW 38) erscheinenden ZfWG 2009, S. 304 ff als Druckversion vorliegen. Die Vertreter der kommerziellen Glücksspielanbieter unternehmen durch entsprechend interpretierende Pressemitteilungen verzweifelte Versuche, dieser Entscheidung jegliche Relevanz für das deutsche Glücksspielrecht abzusprechen.
Am 08.09.2009 hat die große Kammer des EUGH das lange erwartete Urteil in der Rechtssache C-42/07 (Liga Portuguesa) verkündet. Nach der Entscheidung steht Art. 49 EG einer nationalen Regelung eines Mitgliedsstaates, nach welcher es in anderen Mitgliedsstaaten niedergelassenen und konzessionierten Glückspielanbietern verwehrt wird, Glückspiele über das Internet anzubieten, nicht entgegen. Der Gerichtshof wiederholt zunächst die schon mehrfach dargestellten Grundsätze, nach welchen eine Beschränkung der grundsätzlich bestehenden Dienstleistungsfreiheit in Betracht komme.
Die ECA begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs EuGH im Verfahren der Portugiesischen Profi-Fußballliga und Bwin gegen Portugal (C-42/07). Sie bestätigt den EU-Mitgliedsstaaten das Recht, zum Schutz der Verbraucher Beschränkungen gegen Online Glücksspiel innerhalb des eigenen Landes zu erlassen, um damit ein verantwortungsbewußtes Spiel zu gewährleisten und Betrugsmöglichkeiten und Kriminalität im eigenen Land einzuschränken.
Hamburg, 08. September 2009 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute im so genannten Fall „Liga Portuguesa“ über die Zulässigkeit des staatlichen Glücksspielmonopols in Portugal entschieden. Das Urteil ist zwar nur sehr bedingt auf das deutsche Glücksspielrecht übertragbar, ermahnt jedoch die europäischen Länder deutlich, ihre nationalen Glücksspielmärkte stimmig und systematisch zu regeln.
Der Europäische Gerichtshof hat heute das mit Spannung erwartete Urteil in Sachen Liga Portuguesa (C-42/07) gefasst. Die von manchen erhoffte Klärung der deutschen Rechtslage ist leider ausgeblieben. Deutschland wartet weiter. Der Europäische Gerichtshof hat seine Entscheidung internet- und portugalspezifisch abgefasst. Abgestellt wird auf die in Portugal anders als in Deutschland in den Vordergrund gestellte Zielsetzung der Bekämpfung von Betrugsgefahren. Mit dieser war dort das Internetverbot für andere Anbieter begründet worden.
Zufrieden zeigte sich Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Lotto- und Totoblocks mit dem heute veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Glücksspielwesen. Es stärkt die Nationalstaaten in der Europäischen Union. Die Richter entschieden, dass die Dienstleistungsfreiheit bei Glücksspielen sehr wohl eingeschränkt werden darf.
Nach der ausführlichen Stellungnahme von Hecker (isa-casinos v. 13.11.2008) scheint es erforderlich, jedenfalls einen entscheidenden, nachfolgend wiedergegebenen Aspekt der Schlussanträge nochmals aufzuarbeiten: "Da die Festlegung des Schutzniveaus in Bezug auf die Gefahren der Glücks- und Geldspiele im Ermessen der Mitgliedstaaten liegt, darf ein Mitgliedstaat für unterschiedliche Spiele unterschiedliche Betriebsweisen vorsehen. Die staatliche Lotterie, die Pferdewetten, die Casinospiele und die Geldspielautomaten können aufgrund des Ortes, an dem sie zugänglich sind...
Nach dem Gambelli-Urteil Ende 2003 und der Folgeentscheidung Placanica im März 2007 wird der Europäische Gerichtshofs (EuGH) Anfang des kommenden Jahres eine weitere Grundsatzentscheidung zur Dienstleistungsfreiheit bei Sportwetten fällen ("Gambelli III"-Urteil). In dieser, das Sponsoring der portugiesischen Fußballliga durch den privaten Buchmacher bwin betreffenden Rechtssache C-42/07 ("Liga Portuguesa") war die Veröffentlichung der Schlussanträge noch vor kurzem auf der Webseite des EuGH für den 9. September 2008 angekündigt...
Die Schlussanträge des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache "Liga Portuguesa" (Rs. C-42/07 - Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Baw International) werden am Dienstag, den 9. September 2008, um 9:30 Uhr veröffentlicht werden. Der EuGH folgt in der Regel den Anträgen des Generalanwalts, so dass diese für die Anfang 2009 erwartete Entscheidung des EuGH von maßgeblicher Bedeutung ist. ei der mündlichen Verhandlung dieser Rechtssache vor der Großen Kammer des EuGH am 29. April 2008 ging es vor allem um die Rechtfertigung eines nationalen Glücksspielmonopols.
After the Gambelli decision at the end of 2003 and its follow-up decision Placanica of March 2007 another landmark decision of the European Court of Justice (ECJ) regarding the freedom to provide services with regard to sports betting will be pronounced at the beginning of next year. On 29 April 2008, the ECJ's Grand Chamber, composed of 13 judges, heard Case No. C-42/07, referred from Portugal last year (cf. German Gaming Law updated no. 79 for the questions referred for preliminary ruling).