Schlussanträge des Generalanwalts im EuGH-Verfahren senden ein starkes Signal zugunsten der Glücksspielanbieter und gegen Spielerklagen.
Schlussanträge des Generalanwalts im EuGH-Verfahren senden ein starkes Signal zugunsten der Glücksspielanbieter und gegen Spielerklagen.
Ein namhafter Spielhallenbetreiber hat beim Landgericht Staatshaftungsklage wegen der Verletzung des Unionsrechts durch die Anwendung des glücksspielrechtlichen Konzessionsvorbehaltes eingereicht.
Die bei der „Gemeinsame Geschäftsstelle Glücksspiel“ für das Glücksspielkollegium tätigen Mitarbeiter K und R beim hessischen Minister des Innern und für Sport haben auf Geheiß des Kollegiums die vom VG Wiesbaden mit Entscheidung vom 16.4.2016 (5 L 1448/14) im Wege der einstweilen Anordnung beschlossene Neubescheidung mit dem Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit des Kollegiums verweigert