Bayern legt einen neuen Gesetzesentwurf zur Ausführung des GlüStV vor. Erfahren Sie hier die Details zur Umsetzung des Bundesverfassungsgericht Urteils.
Bayern legt einen neuen Gesetzesentwurf zur Ausführung des GlüStV vor. Erfahren Sie hier die Details zur Umsetzung des Bundesverfassungsgericht Urteils.
Nach dem Verwaltungsgericht (VG) Köln und dem VG Gießen hat nunmehr ein drittes deutsches Verwaltungsgericht einen Sportwettenfall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Das VG Stuttgart hat in einem Verfahren bezüglich der Untersagung der binnegrenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten mit Beschluss vom 24. Juli 2007 (Az. 4 K 4435/06) den Rechtsstreit zur Klärung zweier europarechtlicher Rechtfragen dem EuGH vorgelegt.
Dannenberg - Die Nachricht, dass Ministerpräsident Peter Harry Carstensen nun doch dem Glücksspielstaatsvertrag zustimmt, war eine Frage der Zeit. Jeder konnte erahnen, wie groß der Druck war, den seine Kollegen und die Lotto-Funktionäre auf ihn gemacht haben. „Die Entscheidung hat uns nicht wirklich überrascht“, kommentierte Markus Maul, Präsident des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU) die Meldung.
Die EU-Kommission äußert in einem zweiten "Blauen Brief" massive Kritik am Entwurf für den deutschen Glücksspielstaatsvertrag. Alle Details.
Die EU-Kommission verschärft ihre Kritik am deutschen Glücksspielstaatsvertrag. In seiner Stellungnahme vom März 2007 hatte sich der EU-Kommissar Verheugen zunächst nur zu den für die Notifizierung relevanten Themen (Internetzugang etc.) kritisch geäußert, aber bereits angekündigt, auch zu den anderen Bestimmungen des Staatsvertrags ausführlich Stellung zu beziehen. Jetzt liegt der Bundesregierung ein achtseitiges Schreiben der EU Kommission Binnenmarkt und Dienstleistungen vor, das an die Substanz des geplanten Glücksspielstaatsvertrags geht.
Nach dem zweiten blauen Brief der EU-Kommission fordern Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp Gespräche zur Reform des Glücksspielstaatsvertrags.
Die Europäische Kommission hält den Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags, der am 13. Dezember 2006 von 15 der 16 Ministerpräsidenten der deutschen Länder (gegen Schleswig-Holstein) abgesegnet worden war, für europarechtswidrig. Angesichts der nunmehr vorliegenden klaren Stellungnahme der Kommission (im Anhang anbei) ist die Ratifizierung des Staatsvertrags gescheitert. Es bleibt damit offen, wie das Glücksspielrecht in Deutschland zukünftig geregelt werden wird.
Nach dem Urteil des EuGH in Sachen Placanica u.a. vom 06.03.2007 verbleibt als einzige der vom Bundesverfassungsgericht am 28.03.2006 aufgezeigten Alternativen nur die der Liberalisierung des Sportwettmarktes. Der Gerichtshof erklärt es für gemeinschaftswidrig, dass in Italien Vermittler, die für Rechnung ausländischer Unternehmen Wetten sammeln und an diese weitervermitteln, mit Strafe bedroht sind
Welche Auswirkungen hat das Placanica-Urteil auf den im Dezember 2006 von 15 der 16 deutschen Länderministerpräsidenten verabschiedeten Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrags? Die staatlichen Anbieter geben sich zuversichtlich und sehen sich sogar bestätigt. „Der von den Ministerpräsidenten im Dezember 2006 eingeschlagene Weg kann nun konsequent beschritten und weiterverfolgt werden“, kommentiert Hansjörg Höltkemeier, Vorstand der staatlichen Deutschen Klassenlotterie Berlin, das Urteil.
„Das Urteil betrifft ja nur die Rechtslage in Italien“ - Der Deutsche Lotto- und Totoblock, das Kartell der staatlichen Anbieter, versucht das heute verkündeten Placanica-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in seinem Sinne zu interpretieren. Der EuGH habe nicht über das deutsche Glücksspielmonopol entschieden, so dass der Glücksspielstaatsvertrag wie geplant umgesetzt werden könne. Die staatlichen Anbieter verkennen damit die Funktion des Vorlageverfahrens, bei dem der EuGH keine nationalen, hier „italienischen“ Fälle entscheidet, sondern das zur Wahrung der Rechtseinheit das europäische Gemeinschaftsrecht verbindlich auslegt.
Das vom Europäische Gerichtshof (EuGH) heute verkündeten Placanica-Urteil (verbundene Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04) wird den Sportwettenmarkt in der Europäischen Union zwangsläufig liberalisieren. Das binnengrenzüberschreitende Angebot von Sportwetten (d. h. von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen) darf von dem Empfangsstaat nicht strafrechtlich sanktioniert werden. Damit ist auch das Wettmonopol in Deutschland nicht mehr haltbar, da die Vermittlung von Sportwetten in andere EU-Mitgliedstaaten nicht mehr verboten werden darf.
Hans-Jörg Arp, Landtagsabgeordneter und Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Schleswig-Holsteinischen Landtag, kündigte auf dem IIR-Forum "Glücksspielmarkt im Brennpunkt" einen Alternativ-Entwurf zu dem von den anderen 15 Bundesländern geplanten Glücksspielstaatsvertrag vor. Dieser werde nach Beratung in der Fraktion am Donnerstag, den 1. März 2007, der Presse vorgestellt. Dieser Entwurf beziehe sich ausschließlich auf Sportwetten und sehe hierfür ein Konzessionierungsmodell vor, d.h. die Zulassung privater Anbieter.