Beim Glücksspielgipfel in Kiel signalisiert die Branche Unterstützung für den liberalen Schleswig-Holstein-Weg – mit Aussicht auf hohe Steuereinnahmen.
Beim Glücksspielgipfel in Kiel signalisiert die Branche Unterstützung für den liberalen Schleswig-Holstein-Weg – mit Aussicht auf hohe Steuereinnahmen.
Der Schleswig-holsteinische Landtag wird in der kommenden Woche auf seiner 13. Tagung (15. - 17. Dezember 2010) einen von den Regierungsfraktionen der CDU und FDP eingebrachten Gesetzesentwurf zum Glücksspielrecht behandeln. Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) wurde kürzlich am 3. Dezember 2010 als Landtagsdrucksache 17/1100 veröffentlicht.
Wien (OTS) - Mehr Spielerschutz ist eines der Hauptziele des neuen Glücksspielgesetzes, das seit Sommer 2010 in Kraft ist. Erstmalig wird dadurch auch Suchtprävention und Spielerberatung gefördert. Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka präsentierte heute im Rahmen einer Pressekonferenz die Details: "Seit 1. Dezember haben wir im Finanzministerium eine neue Spielerschutzstelle im Glücksspielbereich eingerichtet.
Wien (OTS) - Der Beschluss des neuen Glücksspielgesetzes geht nach den heutigen Beratungen im Finanzausschusses des Parlaments in die Zielgerade. "Das neue Gesetz wird dem Wildwuchs an illegalen Automaten ein Ende setzen und den Spielerschutz deutlich verbessern", so Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka. So sei es durch intensive Verhandlungen mit den Ländern gelungen, die Zahl der Automaten in allen Ländern, die das Glücksspiel zulassen, zu reduzieren.
Die Vermittlung privater Sportwetten kann nach der Änderung des Landesglücksspielgesetzes verboten werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahren aufgrund summarischer Prüfung. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte dem in Mainz ansässigen Antragsteller mit sofortiger Wirkung die Vermittlung von Sportwetten untersagt.
Der Ministerialentwurf 3/ME XXIV. GP zur Glückspielgesetz-Novelle 2008 wurde am 4.11.2008 vom Bundesministerium für Finanzen zur Begutachtung übermittelt. Überraschend an dem Entwurf ist nicht nur die kurze einmonatige Stellungnahmefrist, die offiziell am 04.12.2008 endete, sondern auch der weitreichende Inhalt. Neben der Tatsache, dass der Österreichische Bundesgesetzgeber von seinem Abgabenerfindungsrecht Gebrauch macht...
Die Landesregierung legt mit Schreiben vom 22. August 2007 den nachstehenden, durch Kabinettsbeschluss vom 20. August 2007 gebilligten und festgestellten Gesetzentwurf dem Landtag zur Beschlussfassung vor. Der Gesetzentwurf wird vor dem Landtag von dem Minister des Innern und für Sport vertreten.
Das Landesverfassungsgericht (LGVerf) des Landes Sachsen-Anhalt hatte darüber zu entscheiden, ob das Glücksspielgesetz von Sachsen-Anhalt (LSA-GlüG) verfassungsgemäß ist. Inhaltlich ging es dabei um § 13 Abs.7 LSA-GlüG. Als einzige Übergangsregelung bestimmt diese Norm (§ 13 Abs. 7 i. V. m. § 24 Abs. 3 LSA-GlüG), dass für die Vermittlung im Auftrag eines landeseigenen Wettunternehmens die Erlaubnispflicht für drei Jahre nach In-Kraft-Treten des Gesetzes ausgesetzt ist, während dies für private Unternehmen nicht gilt.
Die im Frühjahr erfolgte Aufhebung der Steuerbefreiung für (Automatenspiel-)Umsätze konzessionierter Spielbanken durch den Europäischen Gerichtshof – EuGH veranlasste den österreichischen Nationalrat, ein Ausspielungsbesteuerungsänderungsgesetz zu beschließen (ISA-Casinos berichtete). Dieses wurde am 26. August als 105. Bundesgesetz im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich verkündet.