Im Strafprozess wegen der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels gem. § 284 StGB hat die 12. Große Strafkammer des Landgerichts Hannover den angeklagten Spielhallenbetreiber heute in der Hauptverhandlung freigesprochen...
Im Strafprozess wegen der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels gem. § 284 StGB hat die 12. Große Strafkammer des Landgerichts Hannover den angeklagten Spielhallenbetreiber heute in der Hauptverhandlung freigesprochen...
Die binnengrenzüberschreitende Vermittlung von Verträgen über Sportwetten war zumindest bis in das Jahr 2012 bereits objektiv nicht strafbar. Deswegen hat kürzlich das Amtsgericht Augsburg den Freispruch eines von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretenen Sportwettenvermittler bestätigt (Urteil vom 27. November 2012, Az. 12 Ds 102 Js 113892/09 (2)).
In einem durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren hatte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten mit Urteil vom 1. April 2011 einen Sportwettvermittler, der Sportwetten an ein privatrechtlich lizenziertes Unternehmen in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat vermittelte, vom Tatvorwurf des § 284 StGB freigesprochen. Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Berlin Berufung eingelegt.
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat ein einem durch die Bielefelder Kanzlei KARTAL Rechtsanwälte geführten Eilverfahren mit Beschluss vom 19. Juli 2011 (Az. 1 K 1565/11) die aufschiebende Wirkung der anhängigen Klage gegen die behördliche Untersagungsverfügung angeordnet. Das Gericht nimmt an, dass ein überwiegendes Interesse an der Vollziehung der Untersagungsverfügung nicht besteht (S. 2 des Beschlusses).
Das Amtgericht Essen – Schöffengericht – hat mit Urteil vom 14.07.2011 ( 36 Ls 123/11) einen durch den Unterzeichnenden verteidigten Angeklagten vom Vorwurf des unerlaubten Veranstaltens eines Glücksspiels gem. § 284 StGB aus Rechtsgründen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte dem Angeklagten u.a. vorgeworfen, in dem Zeitraum 01.01.2008 – 08.06.2010 „zehn illegale Wettcomputer zum Abschluss von Sportwetten“ betrieben zu haben.
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat mit Urteil vom 01.04.2011 - (222 Cs) 61 Js 2031/10 (48/10) – einen Mandanten der Kanzlei des Unterzeichners vom Tatvorwurf der Veranstaltung illegalen Glücksspiels nach § 284 StGB freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte dem Mandanten im Strafbefehl vom 19. Juli 2010 vorgeworfen, ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel zu veranstalten bzw. Einrichtungen hierzu bereit gestellt zu haben...
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat per einstimmigen Beschluss vom 24.03.2011 einen in strafrechtlicher Hinsicht erfreulichen Schlussstrich unter ein Strafverfahren gezogen, welches das Veranstalten von Sachpreisturnieren in der Hansestadt zum Gegenstand hatte: Die Angeklagten veranstalteten im Jahre 2007 öffentliche Pokerturniere (Texas Hold'em).
Am 01.02.2007 wurde in Olching ein Pokerturnier veranstaltet. Auf diesem Turnier wurden Tagessieger ermittelt, die später an einem Endturnier in Baden-Baden teilnehmen sollten, wo ein von einem Autohaus gesponserter PKW ausgespielt wurde. Dieses Turnier fand zeitgleich in Baden-Baden und in Olching statt. Es sollte über mehrere Wochen dauern.
In einem durch Herrn Rechtsanwalt Guido Bongers geführten Gefahren hat das Amtsgericht Duisburg einen Sportwettvermittler, der Sportwetten an das internationale tätige und in Malta lizensierte Unternehmen Cashpoint (Malta) Ltd. vermittelt hatte, vom Tatvorwurf des § 284 StGB freigesprochen. Der betroffene Sportwettvermittler war durch die Staatsanwaltschaft Duisburg angeklagt worden, ohne behördliche Erlaubnis Einrichtungen zur öffentlichen Veranstaltung eines Glücksspiels bereitgestellt zu haben.
Einfach hat es sich eine Thailänderin, die ihre Sozial- und IV-Gelder im Umfang von 34'000 Franken im Casino Baden verspielt haben will, im Kanton Zürich gemacht: Seit 34 (!) Jahren ist die mittlerweile 59-jährige bereits in der Schweiz und kann noch immer kein Wort Deutsch. Nicht einmal die Dolmetscherin vermochte sie verstehen...
In einem weiteren, durch uns geführten Verfahren ist ein Betreiber eines Sportwettvermittlungsbüros aus Berlin durch das AG Tiergarten (Berlin) mit Urteil vom 28.08.2008 – (279 Ds) 91 Js 5501/07 (104/07) freigesprochen worden. Diese Entscheidung reiht sich in eine Reihe weiterer Entscheidungen des AG Berlin Tiergarten ein, bei dem unterschiedliche Amtsrichter in unterschiedlichen Verfahren mit unterschiedlicher Begründung zu dem Ergebnis gelangt sind...
Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck (3 Cs 33 Js 6775/07) sprach am 27.08.07 den Veranstalter eines Pokerturniers vom Vorwurf des Glückspiels frei. Die Staatsanwaltschaft München II hatte einen Strafbefehl wegen gewerbsmäßiger Veranstaltung eines Glückspiels erwirkt, gegen den Einspruch eingelegt wurde. Das Turnier war auf mehrere Wochen angesetzt. Die Tagessieger sollten am Endspiel in Baden-Baden teilnehmen. Es wurde ein Entgelt von € 15,00 erhoben.