Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Europäischen Gerichtshof mit Beschluss vom 21.09.2006 – 1 K 5910/05 - dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: „1. Sind Art 43 und 49 EGV dahingehend auszulegen, dass nationale Regelungen für ein staatliches Sportwettenmonopol, die unzulässige Beschränkungen der in Art. 43 und 49 EGV garantierten Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit enthalten,...