Von Deutschland bis Schweiz ringen Behörden um Kanalisierung: strengere Regeln treffen auf Offshore-Angebote – Überblick über 10 Märkte.
Von Deutschland bis Schweiz ringen Behörden um Kanalisierung: strengere Regeln treffen auf Offshore-Angebote – Überblick über 10 Märkte.
Der BGH hat am 17. Juli 2025 klargestellt: Eingriffe in unionsrechtliche Grundfreiheiten erfordern eine fundierte Datenbasis. Diese Grundsätze sind auch auf die deutsche Glücksspielregulierung übertragbar und könnten künftige Verfahren prägen.
Das BVerwG stärkt den EU-Anwendungsvorrang: Ein Sportwettenmonopol ist nur zulässig, wenn Werbung und Praxis konsequent suchtpräventiv und kohärent sind.
Das VG Berlin gewährt weiterhin einstweiligen Rechtsschutz und betont den Anwendungsvorrang des EU-Rechts gegenüber dem Glücksspielmonopol.
Der Bundesgerichtshof weist Unterlassungsklagen staatlicher Anbieter ab und stärkt den Anwendungsvorrang des EU-Rechts im Glücksspielbereich.
Der EuGH prüft das österreichische Glücksspielmonopol: Im Fokus stehen Konzessionen, Transparenz und mögliche Verstöße gegen EU-Grundfreiheiten.
Generalanwalt Yves Bot legt in seinen Schlussanträgen dar, dass in Deutschland eine Gemeinschaftsrechtswidrigkeit bestehender Sportwettmonopole nicht übergangsweise weiter angewendet werden darf, auch wenn nationale Regelungen dies bisher vorsahen. Damit stärkt er die Rechte privater Sportwettenvermittler und betont den Vorrang des EU-Rechts gegenüber nationalem Glücksspielrecht.
OLG Frankfurt setzt Verfahren aus: Die Vereinbarkeit des deutschen Glücksspielmonopols mit EU-Recht bleibt nach „Liga Portuguesa“ weiterhin ungeklärt.
Neue Behördenpraxis bedroht Pokerturniere: Jeder Einsatz gilt als Glücksspiel – selbst geringe Gebühren können Verbote und hohe Bußgelder auslösen.
Das VG Frankfurt hob eine Entscheidung des Hessischen VGH auf und gab einem Sportwettvermittler Recht – das staatliche Glücksspielmonopol sei europarechtlich zweifelhaft.