The sports betting law that came into effect in the province of Madrid on 7 January this year permits and regulates the operation of retail betting shops based on the UK model.
The sports betting law that came into effect in the province of Madrid on 7 January this year permits and regulates the operation of retail betting shops based on the UK model.
Ein mit 7. Januar 2007 in der Provinz Madrid in Kraft getretenes Sportwettengesetz erlaubt und regelt den Betrieb von stationären Wettshops nach UK Muster.
Der VfB Stuttgart ist verpflichtet, vorerst jegliche Werbung für betandwin (bwin) zu unterlassen. Dies hat der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Beschluss vom 26. Juli 2007 entschieden. Er änderte damit im Beschwerdeverfahren eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das auf den Antrag des VfB Stuttgart die Vollziehung des vom Regierungspräsidium Karlsruhe verfügten Werbeverbots bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt hatte.
Der Trikotstreit zwischen der Münchner Ordnungsbehörde und dem AC Milan droht zu eskalieren. Die Italiener bestehen darauf, im Champions-League-Rückspiel in München mit Werbung auf der Brust aufzulaufen. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) droht den "Rossoneri" mit 100.000 Euro Zwangsgeld, sollten sie tatsächlich mit bwin-Logo antreten. In der heimischen Serie A wirbt der AC Milan auf seinen Trikots für den Wettanbieter bwin, so auch beim Hinspiel in Mailand, doch beim Viertelfinal-Rückspiel der Champions League am kommenden Mittwoch in München soll dies verboten werden, obwohl die Europäischen Fußball-Union (Uefa) die Hemden mit diesem Werbeaufdruck genehmigt hatte.
Der schon vor kurzem erwähnte Aufsatz von RA Dr. Bahr. TSV 1860 München hat einen neuen Sponsor angekündigt, nämlich den privaten Sportwetten-Anbieter BetandWin. Die Reaktion der staatlichen Stellen hat erwartungsgemäß nicht lange auf sich warten lassen: In einer aktuellen Pressemitteilung erklärt das Bayerische Staatsministerium des Innern: "Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 28.03.2006 entschieden, dass die Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, verboten ist und die Verbote durchgesetzt werden können.
Anfang Februar 2006 berichtete die Presse, dass das Landgericht Köln unter anderem den Online-Anbietern „betandwin“, „intertops“, „unibet“ und „bet365“ den Vertrieb von Glücksspielen und Sportwetten in Deutschland verboten habe vgl. (www.isa-casinos.de/articels/11282). Diese Meldung hat die Media- und Entertainment-Branche kurzzeitig verunsichert. Schnell kam jedoch ans Tageslicht, dass diese Meldung so nicht stehen gelassen werden konnte.
In seiner Entscheidung vom 02.02.2006 (AZ.: 31 O 605/04), die im Wortlaut soeben bekannt wurde, hat das Landgericht Köln der Firma „betandwin“ und ihrem Geschäftsführer verboten, ohne behördliche Erlaubnis Glücks-spiele und/oder Sportwetten in Deutschland anzubieten und/oder zu be-werben. Mit entsprechender Begründung wurde auch den drei anderen großen ausländischen Anbietern „intertops“ (Az.:31 O 31 O 578/02), „uni-bet“ (Az.:31 O 601/04) und „bet365“ (Az.:31 O 118/05) der Vertrieb von Glücksspielen in Deutschland verboten.
Dieser Bericht enthält unter anderem Aussagen über mögliche zukünftige Entwicklungen, die basierend auf derzeit zur Verfügung stehenden Informationen erstellt wurden. Diese Aussagen, welche die gegenwärtige Einschätzung des Vorstandes hinsichtlich zukünftiger Ereignisse widerspiegeln, sind nicht als Garantien zukünftiger Leistung zu verstehen und beinhalten schwer vorhersehbare Risiken und Unsicherheiten. Verschiedenste Ursachen könnten dazu führen, dass tatsächliche Ergebnisse oder Umstände grundlegend von den in den Aussagen getroffenen Annahmen abweichen.
Soweit ersichtlich hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt mit sei-nem Beschluss vom 26. April 2005 als erstes Oberverwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren über die Wirksamkeit der in den letzten Tagen der DDR erteilten Gewerbegenehmigungen für Sportwettenveranstalter in anderen Bundesländern entschieden. Gegenstand des Verfahrens war ein verwaltungsgerichtliches Urteil vom 20. März 2003, in dem einem Sportwettenvermittler durch Untersagungsverfügung verboten worden war ...
To facilitate comparison with previous periods, this report contains selected preliminary key figures in a pro forma consolidated form and also using the at equity method.
In Übereinstimmung mit den Anforderungen des Prime Market der Wiener Börse veröffentlicht die BETandWIN.com Interactive Entertainment AG seit dem Quartalsbericht Q1 2003 die vollständige (ungeprüfte) Konzernbilanz, Konzerngewinn- und Konzernverlustrechnung, Konzernkapitalflussrechnung sowie die Entwicklung des Konzerneigenkapitals.
BETandWIN.com Interactive Entertainment AG wurde eingeladen sich kommende Woche im Rahmen einer mehrtätigen Investorenveranstaltung der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG in Bad Tatzmannsdorf vor institutionellen Investoren zu präsentieren.