Das Verwaltungsgericht Karlsruhe kippt das Sportwettenmonopol: Mit Urteil vom 15. September 2008 erklärt es das derzeitige System in Baden-Württemberg für inkonform mit der EU-Dienstleistungsfreiheit – ein Signal für private Anbieter.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe kippt das Sportwettenmonopol: Mit Urteil vom 15. September 2008 erklärt es das derzeitige System in Baden-Württemberg für inkonform mit der EU-Dienstleistungsfreiheit – ein Signal für private Anbieter.
Das Verwaltungsgericht Freiburg bekräftigt: Das Sportwettmonopol in Baden-Württemberg verstößt auch nach dem Glücksspielstaatsvertrag gegen EU-Recht.
In einem soeben bekannt gewordenen Beschluss vom 17.03.2008 hat auch der VGH Baden-Württemberg die Verfassungs- und Europarechtskonformität des Glücksspielstaatsvertrages und der Umsetzungsgesetze in Baden-Württemberg bestätigt. Diese Entscheidung ist deswegen von besonderer Bedeutung, weil in den einschlägigen Pressemitteilungen...
Munich, 20 Mar. 2008: In a case represented by the law firm Hambach & Hambach, the Higher Administrative Court of Baden-Württemberg (VGH) allowed an appeal against a dismissive judgement by the Administrative Court (VG) of Karlsruhe. Just as in the previous resolution dated 12 Feb. 2008, leave to appeal was also granted in these parallel proceedings in a resolution dated 3 Mar. 2008 (ref: 6 S 1408/07), due to substantial doubts as to whether politics regulating games of chance in Germany are implemented in a consistent way.
München, 20.3.2008: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat in einem durch die Kanzlei Hambach & Hambach geführten Verfahren die Berufung gegen ein abweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zugelassen. Wie in dem bereits vorhergehenden Beschluss vom 12.2.2008 wurde auch in diesem parallelen Verfahren mit Beschluss vom 3.3.2008 (Aktenzeichen: 6 S 1408/07) die Berufung aufgrund erheblicher Zweifel an einer kohärenten Ausgestaltung der Glücksspielpolitik in Deutschland zugelassen.
Mit Beschluss vom 12.02.2008 – Az: 6 S 1598/07 hat der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg in einem durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren die Berufung gegen ein abweisendes Urteil des VG Karlsruhe (3.Kammer) zugelassen. Das VG Karlsruhe hat zuvor die Klage eines Sportwettvermittlers gegen eine Ordnungsverfügung des RP Karlsruhe abgewiesen und die Berufung gegen das Urteil unverständlicher Weise nicht zugelassen. Dem diesseits gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung hat der VGH Baden-Württemberg nunmehr stattgegeben und dabei ausgeführt:
Das erste Black Jack Championship im Casino Baden-Baden lockte 49 Teilnehmer an die Spieltische. Spannende Runden und attraktive Preise machten das Turnier zum Erfolg.