Der Beitrag beleuchtet, warum SCHUFA-G-gestützte Limit-Erhöhungen Amtshaftungsansprüche gegen die GGL auslösen könnten.
Der Beitrag beleuchtet, warum SCHUFA-G-gestützte Limit-Erhöhungen Amtshaftungsansprüche gegen die GGL auslösen könnten.
Mit Urteil vom 09.09.2011 (Az. I-5 O 5/11) hat sich das Landgericht Bochum der einhelligen Rechtsprechung zum Ausschluss von Amts- und Staatshaftungsansprüchen wegen des Verbots nicht erlaubter Sportwetten angeschlossen. In den dezidierten Urteilsgründen befasst sich das LG Bochum mit der Begründetheit eines Anspruches auf Schadenersatz wegen Amtshaftung gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, einem gemeinschaftsrechtlich begründeten Staatshaftungsanspruch und der verschuldensunabhängigen Haftung nach § 39 Abs. 1 b) OBG (NRW).
Durch Urteil vom 27.09.2011 hat das LG Köln mit überzeugender Begründung die Amtshaftungsansprüche verschiedener Glücksspielanbieter als unbegründet abgewiesen. Der entschiedene Fall (LG Köln, Urteil vom 27.09.2011, 5 O 385/10) gab dem LG Köln Gelegenheit, sich abermals mit den staatshaftungsrechtlichen Folgen des seit nunmehr gut einem Jahr herrschenden Streits um die Rechtmäßigkeit von Untersagungsverfügungen gegenüber gewerblichen Sportwettanbietern zu befassen.
[ARCHIV 2010] Das OLG München bewilligt Prozeßkostenhilfe für eine Staatshaftungsklage nach Schließung eines Wettbüros und sieht hinreichende Erfolgsaussichten.
LG Köln setzt Amtshaftungsklage gegen die Stadt Köln aus. Sportwetten-Untersagungen könnten Kommunen künftig hohe Schadensersatzforderungen kosten.