Der ver.di-Bundesarbeitskreis Spielbanken fordert den Erhalt der Spielbank Aachen und zeitgemäße Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Betreiber in Deutschland.
Der ver.di-Bundesarbeitskreis Spielbanken fordert den Erhalt der Spielbank Aachen und zeitgemäße Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Betreiber in Deutschland.
Das VG Aachen Beschl. v. 20.07.2006 - Az.: 3 L 295/06) hatte über die Auslegung des § 6 a SpielVO zu entscheiden. In der Rechtsprechung sind der Anwendungsbereich der Norm und die konkreten Voraussetzungen außerordentlich umstritten, seitdem er seit der Reform der SpielVO zum 01.01.2006 mit aufgenommen wurde. "Auch das Gericht ist der Ansicht, dass die in der Ordnungsverfügung angeführten Spielgeräte, die nach Auskunft des Antragsgegners sowohl mit der Möglichkeit der Punktesammlung für eine Berechtigung zum Weiterspielen als auch mit der Möglichkeit einer Chancenerhöhung durch eine Risikotaste ausgestattet sind, ....
Das VG Aachen hat mit Beschluss vom 13.07.2006 (Az. 8 L 356/06) den Antrag eines Fußballvereins, gerichtet auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Ordnungsverfügung, zurückge-wiesen, mit welcher einem Fußballverein verboten worden war, für einen Sportwettanbieter mit so genannter „DDR-Linzenz“ zu werben.