Bern - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung verschiedene Einschränkungen geändert bzw. gelockert, denen B- Casinos bisher im Vergleich zu Spielbanken mit einer Konzession A unterworfen waren. Ab 1. November 2004 gelten für B- Betriebe bei Geldspielautomaten neue Grenzen betreffend Maximaleinsatz und Höchstgewinn.
