Erneute Aufforderung von ver.di an den Innenminister des Landes Hessen, das Online-Casino der Spielbank Wiesbaden vom Netzt zu nehmen
Erneute Aufforderung von ver.di an den Innenminister des Landes Hessen, das Online-Casino der Spielbank Wiesbaden vom Netzt zu nehmen
Mit einer telefonischen Hotline versucht das niedersächsische Sozialministerium, alle offenen Fragen zum neuen Gesetz zu beantworten. Die Hannoversche Allgemeine vom 2.8.2007 berichtete, dass nach Auskunft des ständigen Sozialministeriums das Rauchverbot in Spielhallen nur dann gilt, wenn dort Getränke zum Kauf angeboten werden.
"Am Mittwoch, 27. Juni veranstaltete das Wiener Friedrich A.v. Hayek Institut eine Professional Conference zum Thema „Europas Glückspielindustrie - im Zwiespalt zwischen sozialer Verantwortung und wachsenden Gewinnen“. Experten aus den unterschiedlichen Disziplinen, die sich mit der Thematik auseinandersetzen, diskutierten kontroversiell über die sozio-politischen und die wirtschaftlichen Aspekte der Thematik und begrüßten die Strategie der europäischen Union die staatlichen Monopole am Glücksspielmarkt aufzubrechen,
Mainz, 3. August 2007. Das 100-Euro-Freitagsturnier startete mit 36 Teilnehmern, es waren 3600 Euro zu vergeben.
Unterschiedlicher als an diesem Sonntag konnten die 6 Turniertische nicht laufen. An einigen Tischen extrem agressives Spiel, was schnelle und zahlreiche Seat-Opens zur Folge hatte. Die Spieler an anderen Tischen schienen – bei natürlich identischem Timetable – mehr Zeit zu haben; ruhiges Spiel, kaum Action, kein Risiko. Also zunächst auch keine freiwerdenden Plätze. Erst die Vermischung der unterschiedlich eingestellten Spieler brachte wieder so etwas wie Normalität ins Turnier.
Vor einigen Jahren noch konnte man Gus Hansen nur selten online spielen sehen und noch seltener gewinnen. 2007 änderte sich aber einiges für den Great Dane und ist bis jetzt es ein beeindruckendes Jahr. Durch den Sieg bei den Aussie Millions wurde er wieder an die Spizte der Turnierszene katapultiert, zudem war er im Mainevent lange der Spieler mit den meisten Chips und kam das zweite Mal ins Preisgeld bei der WSOP
Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Urteil vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01) festgestellt, dass das staatliche Monopol für die Veranstaltung von Sportwetten in der seinerzeitigen Ausgestaltung nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 des Grundgesetzes vereinbar war. Das Gericht hat aber ein staatliches Sportwettenmonopol zur Wahrung wichtiger Gemeinwohlziele ausdrücklich für zulässig erklärt, wenn es durch zusätzliche gesetzliche Regelungen konsequent auf die Bekämpfung von Wettsucht und die Begrenzung von Wettleidenschaft ausgerichtet ist.
In Niedersachsen ist der Bereich der Lotterien, Ausspielungen und anderen Glücksspiele außerhalb von Spielbanken, dem Automatenspiel und der Pferdewetten im Niedersächsischen Gesetz über das Lotterie- und Wettwesen (NLottG) vom 21. Juni 1997 (Nds. GVBl. S. 289) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2006 (Nds. GVBl. S. 597) und dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (LottStV) vom 18./19. Dezember 2003/19. Januar/09./13. Februar 2004 (Nds. GVBl. 2004 S. 163) geregelt.
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Zustimmungsgesetzes soll der Glücksspielstaatsvertrag, der den Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland vom 18. Dezember 2003 bis 13. Februar 2004, (GVOBl. M-V S. 259, 391) ersetzt, in Landesrecht transformiert werden. Der Staatsvertrag bedarf deshalb gemäß Artikel 47 Abs. 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Zustimmung des Landtages in Form eines Gesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 28. März 2006 (Az. 1 BvR 1054/01) entschieden, dass ein staatliches Monopol für Sportwetten mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar ist, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist. Der Gesetzgeber ist nach dem Urteil verpflichtet, die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten unter Beachtung der sich aus dem Urteil ergebenden verfassungsrechtlichen Vorgaben bis zum 31.12.2007 neu zu regeln.
Es gibt nicht nur beim Jackpot grosse Gewinne im Grand Casino Luzern
Auch am vergangenen Wochenende wurde der Jackpot in der Toto-Auswahlwette "6 aus 45" nicht geknackt. Damit blieb die erste Gewinnklasse der Remiswette zum 27. Mal in Folge unbesetzt. Der Jackpot klettert bis zur nächsten Wettrunde am Wochenende 4./5. August nun auf rund 4,3 Millionen Euro und nähert sich damit zielstrebig seinem Rekord aus dem Jahr 1991 in Höhe von umgerechnet rund fünf Millionen Euro.