Der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ hat sich auf seiner Sitzung am 23./24. Mai 2007 in Schwerin unter anderem auch mit der gewerberechtlichen Bewertung von Pokerturnieren, auch wenn diese in Spielhallen durchgeführt werden, befasst und dazu folgende Beschlüsse gefasst: - Gewerberechtliche Bewertung von Pokerturnieren. Der Ausschuss bestätigte zunächst den bereits auf der 100. Tagung getroffenen Beschluss, wonach Pokerturniere gewerberechtlich zulässig sind, wenn bei diesen Turnieren kein Preisgeld ausgezahlt wird.