Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat sich in zwei bekannt gewordenen Verfahren zur Vergnügungssteuer auf Unterhaltungsautomaten unter anderem auch mit der Frage befasst, ob die in einer kommunalen Satzung vorgesehene Möglichkeit, frei zwischen dem Maßstab einer prozentualen Besteuerung der Bruttokasse oder dem Stückzahlmaßstab zu wählen, rechtlich unbedenklich ist.