Handlungsbedarf bei Spielsuchtprävention besteht vor allem im Bereich der Lotterien

Der Schweizer Casino Verband ist zufrieden:

Bern – Der Schweizer Casino Verband (SCV) ist mit den Ergebnissen der von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) heute präsentierten Studie „Glücksspiel und Spielsucht in der Schweiz“ zufrieden. Die Schweizer Spielbanken sind – im Gegensatz zu den Lotteriegesellschaften – auf dem richtigen Weg bei der Prävention von Spielproblemen und Spielsucht.

Die Studie ruft in Erinnerung, dass die ESBK im Sommer 2004 den Lotteriegesellschaften durch eine vorläufige Massnahme untersagt hat, mehr als die bereits geplanten 700 Geräte des Typs „Tactilo“ in Betrieb zu setzen. Angesichts der Resultate der heute präsentierten Studie fordert der Schweizer Casino Verband nun, dass gar keine solchen Glücksspielautomaten mehr ausserhalb von konzessionierten Spielbanken betrieben werden dürfen. Die Studie bestätigt erwartungsgemäss, dass Geldspielautomaten am häufigsten Spielprobleme verursachen. 64 der Geldspielautomaten stehen ausserhalb von Casinos, wo kein Jugend- und Sozialschutz gewährleistet ist. Bei den Personen, die das Geldspielautomatenangebot häufig nutzen, spielt der weitaus grösste Teil (70) ausserhalb
von Spielbanken. Werden die Spielorte nach sich ausschliessenden Gruppen gegliedert, so zeigt sich laut der Studie, dass ein grosser Teil (42%) der beratenen Glückspieler/innen Spielorte ausserhalb der Spielbanken bevorzugen. Ein gutes Viertel (28%) nutzt sowohl Angebote innerhalb als auch ausserhalb von Spielbanken. Nur gerade 30 Prozent spielen ausschliesslich in Casinos.

Gemessen an ihrer geringen regionalen Verbreitung erreichen die elektronischen Lotterien bzw. Lotterieautomaten (Tactilo etc.) eine beachtliche Bedeutung: Bei den Beratungsfällen in der Romandie stehen die elektronischen Lotterien an der Spitze der problemverursachenden Glücksspiele.
Bei rund zwei Dritteln der Glücksspieler/innen, deren problemverursachendes Spiel rein im Bereich Lotterien und Wetten liegt, handelt es sich um Nutzer/innen von elektronischen Lotterien.

Die Studie kommt zum Schluss, dass Geldspielautomaten ausserhalb der Spielbanken als grosses Problem betrachtet werden müssen. Ab dem 1. April 2005 dürfen in Bars und Spielsalons in der Schweiz keine Geldspielautomaten mehr in Betrieb sein. Es wird befürchtet, dass die entfernten Geräte durch ähnliche Geräte wie zum Beispiel Lotterieautomaten ersetzt werden, die ein vergleichbares Suchtpotenzial aufweisen. Ferner wird am bestehenden Lotteriegesetz, nicht zuletzt mit Blick auf die Lotterieautomaten, die fehlende Verankerung der Spielsuchtprävention bemängelt.

Die Schweizer Spielbanken sind demgegenüber gesetzlich zur Umsetzung von Sozialkonzepten verpflichtet und verfolgen dabei einen proaktiven Ansatz. Im Oktober dieses Jahres sind schweizweit einheitliche, standardisierte und praxisorientierte Verfahren zur Prävention und Früherkennung eingeführt worden. Dabei wurde das wirksame Präventionsinstrument der Spielsperre, wie vor der Studie angeregt, durch die Möglichkeit einer Besuchslimitierung ergänzt. Bei rund einem Drittel der beratenen Glücksspieler/innen besteht laut Studie eine Spielsperre in einer Schweizer Spielbank. Bezogen auf diejenigen, die vorzugsweise im Casino spielen, beträgt der gesperrte Anteil
50 Prozent. Die Spielsperren und Sozialkonzepte der Casinos werden als effektives Instrument gegen die Glücksspielsucht angesehen bzw. als sinnvoll erachtet. Sorge bereitet das Ausweichen auf Angebote ausserhalb der Spielbanken.

Kontaktperson: Jolanda Moser Leiterin der Geschäftsstelle
Telefon: 031 – 332 40 22 oder 079 – 279 39 62
E-Mail: moser@switzerlandcasinos.ch