Wissenschaft hinkt der (Internet-)Spielsucht hinterher

Tagung zur Glücksspielsucht-Forschung der Bundesländer – wissenschaftliche Erkenntnisse für Prävention, Hilfe und Politik

Hamburg/Berlin, 2./3./7.2.2012. Das deutsche Bundesverfassungsgericht urteilte im Jahr 2006: das Sportwettenmonopol der Bundesländer ist verfassungswidrig. Rechtmäßig wäre es aber bei konsequenter Ausrichtung am Spielerschutz. Seit dem rückte das krankhafte Spielen in den öffentlichen Raum, heißt es im Vorwort zum Programm der zweitägigen Fachtagung in den Hamburger Mozartsälen Anfang Februar 2012. (Link)

Gefördert von der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, http://www.hamburg.de/bsg/ präsentierten knapp zwei Dutzend Wissenschaftler/innen ihre Studien und Forschungspläne unter dem Arbeitstitel: „Die Glücksspielsucht-Forschung der Bundesländer – wissenschaftliche Erkenntnisse für Prävention, Hilfe und Politik“ (Link). Etwa 200 geladene Berufsvertreter der Glücksspielsuchtprävention aus unterschiedlichen Institutionen, Landesministerien und Unternehmen hörten zu oder diskutierten mit.

Die Hamburger Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz, Cornelia Prüfer-Storcks, eröffnete am Donnerstag den zweitägigen Kongress. Laut Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) von 2010 kann das Glücksspielmonopol in Deutschland erhalten bleiben, das sei gut für die Kultur- und die Sportvereine sowie für den präventiven Suchtschutz. Alles Einrichtungen, die mit den staatlichen Einnahmen unterstützt werden, aber der „Widerspruch zur Sportwettenerlaubnis“ bleibe bestehen, so die Hamburger Senatorin Prüfer-Stocks. Beifall im Saal. „Wenigstens werden diese zukünftig besteuert“.

Tilmann Becker nahm in seinem Vortrag: „Der Glücksspielvertrag – eine Erfolgsgeschichte aus Sicht der Forschung?“, nicht nur das bestehende Spielersperren-Verfahren im Zusammenhang mit Hinblick auf die modernen Spielmöglichkeiten und damit auch Spielsuchtgefahren und wechselnden Spielerbiografien stark in die Kritik. Es fehlten Regeln, Spielersperren wieder aufzuheben, wenn jemand eine Sperre bei einer Spielbank einreichte. Außerdem, wie sollen die Ausweichspielhallen miteinbezogen werden? Becker schlug eine bundesweite Dienstleistungsstelle vor, bei der die Daten der gesperrten Spieler bearbeitet werden könnten. Dazu müssten die Erteiler von Sperren die Daten an diese Stelle weiterleiten. Becker sieht seinen Vorschlag als einen von vielen Neuanfängen, denn „man muss an die Spielverordnung (SpielV) ran.“

Ganz am Anfang sind die Wissenschaftler auch bei der Frage, wie die individuellen Spielbedürfnisse und der Spaß am Spielen mit der Suchtprävention und den Vorgaben von staatlichen Stellen oder Interessensverbänden wie die Caritas in Einklang zu bringen sind. Die Caritas schult seit 2008 Mitarbeiter von Spielbanken und Lottogesellschaften, um Spielsüchtige zu erkennen. Seit 2010 ist das Bistum Berlin der Caritas in einer umstrittenen Schulungskooperation mit der Automatenwirtschaft.

Die neuen Glücksspiel- und Spielhallengesetze der Länder bringen die Automatendienstleister und Produzenten in Bedrängnis. Ende 2011 investierte die Automatenwirtschaft (AWI) ein kostspieliges Werbeformat in dem Magazin „Der Journalist“ und schaltete in großen Tageszeitungen Anzeigen, die zum verantwortungsvollen Spielen aufforderten. Die Vorwürfe, mit dem Spielsuchtverhalten der Kunden Milliarden zu verdienen, weisen Branchenvertreter erwartungsgemäß vehement zurück.

Diesen und anderen Fragen ging der Wissenschaftler Hans-Jürgen Rumpf von der Universität Lübeck, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, auf andere Art nach. Rumpf brachte den Kollegen und Gästen die Ergebnisse einer Studie mit: „Prävalenz der Internetabhängigkeit (PINTA)“, Persönlichkeitsstörungen mit und ohne temporärer, aber nicht vollständiger Genesung, der sogenannten Remission.

Grundlage dafür war die Studie „Pathologisches Glücksspielen und Epidemiologie (PAGE)“. Rumpf beleuchtete die Datenanalyse von Internetsüchtigen und krankhaftem Spielerverhalten im Internet. Der nur schwer verständliche Fachbeitrag gehörte zum Tagesordnungspunkt Epidemiologie, worunter laut Wikipedia auch die Volkskrankheitskunde von Verhaltensstörungen verstanden wird.

Zur Erhebungs- und Auswertungsmethodik heißt es, PAGE wurde im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages von den Bundesländern gefördert und vom 1.12.2009 bis 28.2.2011 durchgeführt. Der multimodale Rekrutierungsansatz von PAGE beinhaltete unter anderem eine bundesweite telefonische Befragung, die auch Handynutzer ohne Festnetzanschluss umfasste. Mehr zur PINTA-Studie finden Sie hier.

Der Vorstand des Fachbeirats Glücksspielsucht, Professor Jobst Böning, ließ sich in seiner nicht im Programm angekündigten Rede einen Seitenhieb gegen den Bundestagsabgeordneten Siegfried Kauder (CDU), Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages (DBT), nicht nehmen. Kauder hatte sich Mitte Januar zu einer begeisterten Lobesrede für die Automatenunternehmen der Gauselmann-Gruppe auf der jährlich stattfindenden Internationalen Fachmesse für Unterhaltungs- und Warenautomaten „IMA“ (Rede auf GamesundBusiness.de) in Düsseldorf hinreißen lassen. Böning kritisierte am Donnerstag überraschend und unterhaltsam die wenig mandatsbedingte Neutralität von Siegfried Kauder auf der IMA-Messe und habe gleich nach bekannt werden mit einigen Mitgliedern des Rechtsausschusses gesprochen, sagte Böning gegenüber dem Demokratie Spiegel.

Für eine Kollegin sprang Ingo Fiedler von der Universität Hamburg, Institut für Recht und Wirtschaft, Arbeitsbereich Glücksspiel (Link) ein. Fiedler stellte gleich zwei wissenschaftliche Projekte vor. Das eine drehte sich um sein Forschungsthema, ob Glücksspiele vom Zufall abhängen oder von der Geschicklichkeit des Spielers ( Link). Fiedler zweifelt die trennenden Rechtsbegriffe an, findet Übergänge gegeben beim Poker-Spiel beispielsweise, wo die Geschicklichkeit durchaus eine Rolle spiele. Damit lägen rechtliche Unsicherheiten vor. Martin Reeckmann, Kongressteilnehmer für den Bundesverband der privaten Spielbanken (BupriS), bemerkte in der Fragerunde, dass Fiedler mit seiner Arbeit die Einordnung des Pokerspiels als Glücksspiel letztlich bestätigt habe. Reeckmann wies auch darauf hin, dass sich aus den Erkenntnissen von Fiedler unmittelbarer Regelungsbedarf für Online-Poker ergäbe.

Professor Gerhard Meyer, Universität Bremen, Institut für Psychologie und Kognitivforschung (IPK), zweifelte ebenfalls die Durchsetzbarkeit des Verbots von Online-Poker an. Er bezog sich dabei auf den Wunsch, die Finanzströme der Internetanbieter trockenzulegen. Reeckmann teilte diese Zweifel und wies darauf hin, dass der Gesetzgeber das Online-Glücksspiel und die Spielhallen noch immer nicht dem Geldwäscherecht unterworfen habe.