Spielerschutz-Info hat sich bewährt

Die seit 1989 lückenlos an jedem der 230.000 Spielautomaten fest eingedruckte Spielschutz-Info mit dem Hinweis „Übermäßiges Spiel ist keine Lösung bei persönlichen Problemen“ und der Telefonnummer der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat sich in vollem Umfang bewährt.

So werden Spielgäste mit Hilfe einfach verständlicher Piktogramme, die in die Frontscheiben der aktuell weit über 200.000 in Spiel- und Gaststätten aufgestellten Geldgewinnspielgeräte eingedruckt sind, auf die gültigen Jugendschutzbestimmungen (kein Geldspiel unter 18 Jahren) aufmerksam gemacht, daneben findet sich der Text „Übermäßiges Spiel ist keine Lösung bei persönlichen Problemen“. Zudem ist dort eine Info-Telefonnummer (01801–372700) angegeben, über die Spieler oder Familienangehörige Beratungen und Informationen erhalten können. Die Info-Telefonnummer wurde bereits 1989 von der Automatenwirtschaft in Absprache mit dem Wirtschafts- und Familienministerium freiwillig vereinbart.
Seit Mai 2000 ist diese Telefonnummer bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aufgeschaltet. Auch auf Spielquittungen von Lotto und Wettscheinen, auf Broschüren und Flyern, auf Hinweisschildern in Lottoannahmestellen, auf Losen der „Aktion Mensch“ etc. befindet sich eine solche Info-Telefonnummer.
Die mit Abstand meisten Anrufer im vergangenen Quartal, nämlich 69 , geben an, durch das Piktogramm an einem Geldspielgerät zu diesem Anruf motiviert worden zu sein, 11 durch einen Aufdruck auf Lottoscheinen und 7 aufgrund von Broschüren/Flyern. Fragen zu technischen Problemen haben 66 der Anrufer, 21 bitten um allgemeine Informationen ohne gezielten Beratungsbedarf aber in 13 aller Fälle wünschen die Anrufer ausdrücklich ein Beratungsgespräch.
Damit zeigen die jüngsten Auswertungen der BZgA zu den unter dieser Info-Nummer eingegangenen Anrufen zum einen, dass der Aufdruck der Info-Nummer auf den Geldgewinnspielgeräten effektiv und zweckerfüllend wirkt, belegt zum anderen aber auch eindeutig, wie gering der tatsächliche Beratungsbedarf ist.
Geht man davon aus, dass in Spiel- und Gaststätten zirka 10 Millionen Mal dieser deutliche Aufdruck auf der Frontseite der Automaten von Spielgästen zur Kenntnis genommen werden konnte, lag die Gesamtzahl der Anrufe im 3. Quartal 2011 bei nur 347 in der Größenordnung sonstiger Quartale.
„Damit zeigt sich eindeutig, auch wenn man die vergangenen Jahre sieht, dass sich der unauswechselbare Eindruck in den Geldspielgeräten in der Präventionsarbeit bewährt hat und allen anderen ‚Medien‘ weit überlegen ist“, so der Vorsitzende des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie (VDAI), Paul Gauselmann.
Darüber hinaus wurde bereits 1985 auf Betreiben der Unterhaltungsautomatenwirtschaft der Ausschank von Alkohol in gewerblichen Spielstätten untersagt. Spielgäste sollen beim Spiel stets einen „klaren Kopf“ behalten.
Einzigartig auf dem deutschen Glücks- und Gewinnspielmarkt ist auch ein Präventionsprojekt, das die Branche seit Ende 2010 zusammen mit dem Caritas-Verband für das Erzbistum Berlin e.V. gestartet hat, in dem die Mitarbeiter und Führungskräfte von Spielstätten für mögliche Probleme im Zusammenhang mit dem Spielen sensibilisiert werden. Ziel ist es, Spieler, die auf dem Weg sind, ins krankhafte Spielverhalten abzudriften, frühzeitig an das Hilfesystem heranzuführen. Im ersten Jahr konnten hier bereits über 1.500 Führungskräfte und Mitarbeiter von Spielstätten bundesweit erfolgreich geschult werden.
„Auch in Zukunft werden wir uns mit aller Kraft diesen und weiteren Präventionsmaßnahmen widmen, um die Zahl der Problemspieler weiter auf diesem – auch im europäischen Vergleich – niedrigen Niveau von 0,2 bis 0,5 der Erwachsenen zu halten, damit die übrigen mehr als 99 % der Spielgäste ohne Probleme ihrer Spielfreude ungestört nachgehen können“, so Paul Gauselmann.