Glücksspielsucht: Prävention notwendig

BZgA veröffentlicht neue Daten zum Glücksspielverhalten in Deutschland

Knapp jeder Zweite in der Altersgruppe der 16- bis 65-Jährigen in Deutschland (46,5 Prozent) hat in den vergangenen zwölf Monaten eines oder mehrere öffentlich angebotene Glücksspiele um Geld gespielt. Damit ist der Anteil der Glücksspielenden in Deutschland seit 2007 nur geringfügig zurückgegangen. Das zeigen erste Ergebnisse der neuen repräsentativen Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Glücksspielverhalten in Deutschland.

Insgesamt weist ein Prozent der Bevölkerung im Alter von 16 bis 65 Jahren ein problematisches oder sogar pathologisches Glücksspielverhalten auf. Das sind bundesweit schätzungsweise 540.000 Betroffene – etwas weniger als in der Befragung im Jahr 2009 (schätzungsweise 590.000 Betroffene). Weiterhin kritisch entwickelt sich das Spielen an Geldspielautomaten. Seit 2007 hat sich die Zahl der 18- bis 20-Jährigen, die im letzen Jahr an Geldspielautomaten ihr Glück versucht haben, von 4 Prozent auf aktuell 13 Prozent mehr als verdreifacht. Auch in der Altersgruppe der 16- und 17-Jährigen, die nach dem Jugendschutzgesetz überhaupt keinen Zugang zu Glücksspielangeboten haben dürften, nimmt das Spielen an Geldspielgeräten zu.
Erstmals wurde in der aktuellen BZgA-Studie nach der Teilnahme an Live-Wetten gefragt. Aufgrund der schnellen Wett- und Spielabläufe besteht beim Spiel an Geldspielautomaten und bei der Teilnahme an Live-Wetten ein erhöhtes Risiko für Glücksspielsucht. Dies zeigen auch die aktuellen Studienergebnisse. So weisen diejenigen, die an Geldspielautomaten spielen oder an Live-Wetten teilnehmen jeweils ein etwa fünffach höheres Risiko für problematisches oder pathologisches Glücksspielverhalten auf als Studienteilnehmer, die diese Glücksspiele nicht spielen. Für die Teilnahme an Lotto 6 aus 49 besteht kein derartiges Risiko.

„Im Zusammenhang mit den Diskussionen über Änderungen der in Deutschland legal zulässigen Glücksspielangebote muss über die erforderlichen Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Glücksspielsucht nachgedacht werden. Denn mögliche Angebotserweiterungen könnten auch negative Auswirkungen haben“, erklärt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Eine Änderung der Angebotsstruktur beispielsweise bei den unter Suchtaspekten kritisch zu sehenden Online-Glücksspielangeboten oder Automatenspielen macht eine Anpassung und Verstärkung der Präventionsangebote erforderlich. Zum Spieler- und zum Jugendschutz sind deshalb Maßnahmen zur Prävention von Glücksspielsucht auf Bundes- und auf Landesebene systematisch zu verankern und sicherzustellen. Vorrang bei allen Überlegungen sollte auch weiterhin die Verhinderung der Entstehung von Glücksspielsucht haben.“

Die BZgA führt bereits seit 2007 in Kooperation mit dem Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) die Präventionskampagne „Spiel nicht bis zur Glücksspielsucht!“ durch: Die BZgA-Internetportale http://www.spielen-mit-verantwortung.de und http://www.check-dein-spiel.de beinhalten grundlegende Informationen zum Thema Glücksspiel, einen Selbsttest zur Früherkennung von problematischem Glücksspielverhalten und ein interaktives Online-Beratungsprogramm zum Ausstieg aus der Glücksspielsucht. Das bundesweite Beratungstelefon der BZgA zum Thema Glücksspielsucht unter der kostenlosen Rufnummer 0800-1 37 27 00 bietet Betroffenen, Angehörigen und Interessierten Auskunft über Hilfemöglichkeiten vor Ort oder Beratung bei Problemen, die im Zusammenhang mit Glücksspielsucht stehen.

Für die Studie „Glücksspielverhalten in Deutschland 2011“ hat die BZgA 10.002 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger im Alter von 16 bis 65 Jahren befragt. Bereits 2007 und 2009 wurden entsprechende Untersuchungen durchgeführt.

Erste Ergebnisse der aktuellen Studie stehen unter http://www.bzga.de/presse/hintergrundinformationen.

Broschüren zu den Themen Glücksspiel und Glücksspielsucht können kostenfrei unter folgender Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-Mail: order@bzga.de, www.bzga.de.